Volltext: Staat und Kirche

Gegenwart und Zukunft der Patronatsrechte in Liechtenstein Rene Pahud de Mortanges Übersicht Die Patronate in den liechtensteinischen Gemeinden - Die kirchenrecht­ lichen Regeln für die Besetzung eines Pfarramtes - Die historischen Wur­ zeln der Mitwirkungsrechte - Das Patronat der Gemeinde Mauren - Das Verfahren bei der Präsentation eines Kandidaten für ein Pfarramt - Fra­ gen zur Zukunft der Patronate und Mitwirkungsrechte Im nachstehenden Beitrag werden die 
finanziellen Implikationen der Pa­ tronate weitgehend ausgeklammert. Sie werden faktisch im Beitrag von Alois Ospelt in diesem Band dargestellt. Dort werden auch die staat­ lichen Normen erwähnt, die im Kontext der Patronate von Bedeutung sind: unter anderem die Gemeindegesetze von 1864 und 1959,1 das Ge­ setz über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden2 so­ wie das Gesetz über die Baukonkurrenzpflicht bei vorkommenden Kir­ chen- und Pfrundbaulichkeiten von 1868.3 Erwähnt wird dort auch, dass seit 1980 die einzelnen Gemeinden das Dienstverhältnis des Ortspfarrers in jedem Einzelfall mit dem bischöflichen Ordinariat regeln.4 1 LGB1. 1960 Nr. 2 2 LGB1. 1870 Nr. 4. 3 LGB1. 1868 Nr. 1/2. 4 Dies weil die einschlägige staatliche Regelung in diesem Bereich 1980 abgeschafft wurde; vgl. Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes betreffend die Festsetzung der Gehälter für die liechtensteinischen katholischen Seelsorgegeistlichen vom 8.7.1980, LGB1. 1980 Nr. 53. 151
	        

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