Gegenwart und Zukunft der Patronatsrechte in Liechtenstein Rene Pahud de Mortanges Übersicht Die Patronate in den liechtensteinischen Gemeinden - Die kirchenrecht lichen Regeln für die Besetzung eines Pfarramtes - Die historischen Wur zeln der Mitwirkungsrechte - Das Patronat der Gemeinde Mauren - Das Verfahren bei der Präsentation eines Kandidaten für ein Pfarramt - Fra gen zur Zukunft der Patronate und Mitwirkungsrechte Im nachstehenden Beitrag werden die
finanziellen Implikationen der Pa tronate weitgehend ausgeklammert. Sie werden faktisch im Beitrag von Alois Ospelt in diesem Band dargestellt. Dort werden auch die staat lichen Normen erwähnt, die im Kontext der Patronate von Bedeutung sind: unter anderem die Gemeindegesetze von 1864 und 1959,1 das Ge setz über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden2 so wie das Gesetz über die Baukonkurrenzpflicht bei vorkommenden Kir chen- und Pfrundbaulichkeiten von 1868.3 Erwähnt wird dort auch, dass seit 1980 die einzelnen Gemeinden das Dienstverhältnis des Ortspfarrers in jedem Einzelfall mit dem bischöflichen Ordinariat regeln.4 1 LGB1. 1960 Nr. 2 2 LGB1. 1870 Nr. 4. 3 LGB1. 1868 Nr. 1/2. 4 Dies weil die einschlägige staatliche Regelung in diesem Bereich 1980 abgeschafft wurde; vgl. Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes betreffend die Festsetzung der Gehälter für die liechtensteinischen katholischen Seelsorgegeistlichen vom 8.7.1980, LGB1. 1980 Nr. 53. 151