Volltext: Staat und Kirche

Alois Ospelt rechtlichen Neuordnung erfolgt. Die staatliche Rechtslage und die kirchliche Ordnung müssen auch nicht zwangsläufig in Einklang stehen. 3. Übernahme der neuen kirchenrechtlichen Strukturen Die von der kirchlichen Obrigkeit angestrebte Lösung bedeutet auf­ grund der vorliegenden Äusserungen in der Presse wohl die Übernahme der neuen kirchenrechtlichen Strukturen.42 Zentral ist dabei die Schaf­ fung eines 
pfarrlichen Vermögensverwaltungsrats und einer bischöflichen Zentralkasse als neue Organe. Danach wäre auf lokaler Ebene entweder allein der Pfarrer oder ein von ihm ernannter Verwaltungsrat für die Ver­ waltung des Kirchenguts zuständig. Der Bischof könnte dem Pfarrer die Vermögensverwaltung entziehen, wenn diese der Kirche zum Schaden gereichte. Der erwähnte Verwaltungsrat oder pfarrliche Vermögensrat ist nicht mit dem pfarrlichen Pastoral- oder Pfarreirat zu verwechseln. Weder der Pfarrer noch der Verwaltungsrat besitzen letzte Exekutiv­ gewalt in Vermögensangelegenheiten. Sie haben nur Verwaltungsrechte und unterliegen den vom Erzbischof erlassenen Normen. Nach diesen Normen werden Gläubige ausgewählt, die dem Pfarrer bei der Verwaltung des Pfarrvermögens helfen. Die letzten Entscheidungsbe­ fugnisse kommen gemäss kirchlicher Hierarchie allein dem Bischof zu.43 Sollte gar die Verwaltung des Kirchenvermögens in kirchlicher Autono­ mie der erzbischöflichen Zentralkasse übertragen werden, wäre auch die Tradition der (pfarrei)gemeindlichen Autonomie verletzt. Solcher kirch­ licher Zentralismus ist mit dem gemeindlichen Pfarreipfründenwesen unvereinbar. Die Übernahme der kirchenrechtlichen Ordnung wäre mit einem Verlust der demokratischen Mitwirkungsrechte bei der Bestellung der zuständigen Organe und bei der Kontrolle über deren Tätigkeit sowie bei Erlass und Anwendung der Normen verbunden. Beispielsweise wäre 42 Vgl. dazu: Leserbrief von Domherr Christoph Casetti, Kommentar zum Pressebericht der Regierung vom 15. Mai 1998 betr. Erzbistum Vaduz, in: Liechtensteiner Vaterland, 22. Mai 1998; Rundschreiben Erzbischof Wolfgang Haas an Pfarrer, 2. November 1998 (EBK Prot. Nr. 67/98); Interview mit Erzbischof Wolfgang Haas, in: Liechtensteiner Vaterland, 12. November 1998; Walser (Fn 41); P. Josef Tarnowka, Uber die grundsätz­ liche Trennung von Kirche und Staat, in: Liechtensteiner Vaterland, 19. Januar 1999, S. 35. « CIC, Can. 532, 537. 142
	        

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