Volltext: Staat und Kirche

Alois Ospeit sen, direkte staatliche und kommunale Leistungen und Subventionen, Gehaltsbeiträge, Finanzierung des Religionsunterrichts, Haushaltsum­ lagen28 und Erträgen aus dem Kirchenvermögen (Kapital-, Pacht-, Miet­ zinsen etc.). In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind 
Zehnten und andere Feudalabgaben ablöslich erklärt worden. Die Ablösungskapitalien wur­ den in Fonds eingelegt. Zusätzlich ist viel Bodenbesitz aus dem Kirchen- und Pfrundvermögen veräussert und der Verkaufserlös ebenfalls als zweckgebundenes Fondskapital angelegt worden. Dieses Kapital fiel der Geldentwertung des Ersten Weltkriegs zum Opfer. Seither decken die Erträge aus dem verbliebenen Kirchen- und Pfrundvermögen die Kosten für das Kirchenwesen nicht mehr. Die Gemeinde bestreitet die meisten Auslagen für das Kirchenwesen aus dem laufenden Haushalt. Kirchenvermögen, Rechnungsführung in Vaduz Ich möchte nun anhand einzelner Rechnungsunterlagen aus den Archi­ ven Aufschluss über die Entwicklung und Zusammensetzung des Kir­ chenvermögens, der kirchlichen Einkünfte und über die Art der Kir­ chenrechnungsführung in Vaduz geben. Diese kleine Geschichte der lokalen Kirchengutsverwaltung darf im Wesentlichen auch auf die Ver­ hältnisse in den anderen Gemeinden und Pfarreien übertragen werden. Die ältesten 
Hofkapellrechnungen29 datieren ins frühe 18. Jahrhun­ dert. Die Rechnungen wurden in dieser Zeit durchwegs von örtlichen Kirchenpflegern geführt. Es handelte sich um angesehene Personen aus Vaduz. So amtete 1738 Landammann Adam Rheinberger als Kirchen­ pfleger. Die Kirchenpfleger zogen oft auch die Naturalabgaben (Schmalz, Garn, Zehntfrüchte, Wein) und Geldzinsen (von angelegten Kapitalien und verpachteten Grundstücken) ein und verwalteten das Kirchenvermögen. Der Einzug konnte aber auch durch eigene beauf­ tragte Personen besorgt werden. Die Kirchenrechnungen wurden dem fürstlichen Rentmeister und Oberamt zur Revision vorgelegt. Diese amtierten als Vertreter der fürstlichen Landesherrschaft, die das Patro- natsrecht über die beiden Hofkaplaneien inne hatten. 28 von Neil (Fn 16), S. 165 f.; Bielinski (Fn 16), S. 140 f., 148. 29 LLA Pfrund- und Kirchenrechnungen Vaduz, 1734-1843. 132
	        

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