Pfarrei - Gemeinde - Pfarrgemeinde: Vermögensverhältnisse, Kirchengutsverwaltung und Kirchenrechnungsführung am Beispiel von Vaduz Alois Ospelt Übersicht Einleitung - Die Entstehung der Pfarreien. Rechts- und Besitzverhält nisse. Vermögensverwaltung - Die staatliche Gesetzgebung über das Kir chenwesen - Die Zusammensetzung der kirchlichen Vermögen und Ein künfte - Kirchenvermögen, Rechnungsführung in Vaduz - Lösungsan sätze für eine Neuregelung - Schluss - Anhang: Pfarreistatut, kirchlichen Zwecken gewidmetes Eigentum in Vaduz Einleitung Die Errichtung einer Erzdiözese Vaduz und die Forderung des Landes fürsten, in der Verfassung die Trennung von Kirche und Staat festzu schreiben, haben auch auf Ebene der Gemeinde viele Fragen und Proble me aufgeworfen. Bei der Frage einer Entflechtung, insbesondere einer fi nanziellen, ist das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Gemeinden von noch grösserer Bedeutung als das zwischen dem Staat und der Kirche.1 Was steht eigentlich hinter den Begriffen «Pfarrei», «Pfarrgemeinde», «Pfrund», «Kirchengut», «Pfrundgut», «Patronat»? Wer gehört zur Pfarrei, zur Pfarrgemeinde? Wem gehört Kirchen- und Pfrundgut? Wer ist für dessen Verwaltung zuständig? Wer verfügt darüber? Diesen Fragen soll im folgenden etwas nachgegangen werden. Nicht spezifisch rechtliche Aspekte, kirchliches Vermögens recht und staatliches Recht im Bereich der Verwaltung des Kirchengutes, 1 Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Errichtung einer Erzdiözese Vaduz, 12. Mai 1998, Nr. 44/1998, S. 70-72. 114