Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Entstehungsgeschichte In der Landtagssitzung vom 4. November 1925 sprach sich der Abge­ ordnete Peter Büchel65 
anstelle einer 5jährigen für eine 4jährige Amts­ dauer des Staatsgerichtshofes aus. Diesem Vorschlag begegnete Land­ tagspräsident Dr. Wilhelm Beck, der den mit der Regierungsvorlage über­ einstimmenden Kommissionsstandpunkt vertrat, mit den Worten: "5 Jahre wurden festgesetzt, um den besonderen Karakter dieser Institu­ tion über anderen Einrichtungen zu betonen." Die Regierungsvorlage sah bei der selbständigen Anfechtung von Verordnungen66 keine Mindestzahl von Anfechtungsberechtigten vor. Es konnte jeder Stimmberechtigte, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen, eine Verordnung oder ein­ zelne ihrer Bestimmungen als verfassungs- oder gesetzwidrig anfechten und ihre Aufhebung verlangen. In der Landtagssitzung vom 5. Novem­ ber 1925 trat der Abgeordnete Anton Walser67 dafür ein, die Anzahl der Stimmberechtigten auf hundert zu erhöhen. Als Argument dienten ihm die Zeitumstände. Er brachte vor, dass die Erfahrungen der letzten Zeit bewiesen hätten, "das(s) man mit der Festsetzung der Zahl der Stimmbe­ rechtigten nicht zu tief greifen soll(e)." Diesem Vorstoss erwuchs keine Opposition. Der Landtag stimmte diesem Anderungsvorschlag einhellig zu, ohne dass er zu einer Diskussion Anlass gefunden hätte. Der Landtag beschloss das Gesetz in seiner Sitzung vom 5. Novem­ ber 1925. 3. Komplexität der gesetzlichen Regelung Hinter der Einrichtung eines Staatsgerichtshofes steht der "wiederholt vorgebrachte Wunsch" der Bevölkerung, dem "Bürger Recht zu ge­ währen, Unrecht zu verhindern und die Verfassungsmässigkeit der Ge­ setze und Verordnungen zu überwachen".68 Dieser Absicht und Zielset­ zung musste ein Gesetz gerecht werden. Eine plausible Erklärung für 65 Er war ein Exponent der Fortschrittlichen Bürgerpartei. Zur Person siehe die Angaben bei Herbert Wille, Landtag und Wahlrecht im Spannungsfeld der politischen Kräfte in der Zeit von 1918-1939, S. 85/Anm. 74a. 66 Art. 25 der Regierungsvorlage wurde anlässlich der Beratungen im Landtag zu Art. 26 StGHG. 67 Es handelt sich um den Abgeordneten Anton Walser-Kirchthaler, der der christlich- sozialen Volkspartei angehörte. Zu Daten seiner Person siehe Studien und Quellen zur politischen Geschichte des Fürstentums Liechtenstein im frühen 20. Jahrhundert, S. 29. 68 Gesetz betreffend den Staatsgerichtshof, LLA RE 1925/2255. 45
	        

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