Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Über den Autor Herbert Wille, 1944 in Balzers geboren. Studium der Rechtswissen­ schaften an der Universität Freiburg/Schweiz. 1968 Lizentiat. 1972 Pro­ motion zum Dr. iur. utriusque mit der Dissertation über "Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein". Ressortsekretär der Regierung^ von 1970 bis 1986. Mitglied der Regierung als Regierungschef-Stellver­ treter von 1986 bis 1993. Vorsitzender der Verwaltungsbeschwerde­ instanz von 1993 bis 1997. Seit Juni 1993 Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut. Zahlreiche Veröffentlichungen zum liechtensteinischen Recht, insbe­ sondere zum Staats- und Verwaltungsrecht, zum Staatskirchenrecht und zur Rechtsgeschichte. 414
	        

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