Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Anhang 3 Aktenzeichen 
Antrag- Gegenstand/ 
Veröffent­Bemerkung steller Fragestellung 
lichung StGH 1981/9 
Regierung Fragen zum Gesetz 
LES 1982, 
Gutachten erstattet vom 28.8.1981 
betreffend die Indu­S. 
119 ff. striekammer vom 25. Februar 1947 StGH 1981/13 
Regierung Baugesuchsverfah­LES 
1982, 
Gutachten erstattet vom 16.6.1981 
ren im eigenen 
S. 126 ff. Wirkungskreis der Gemeinde StGH 1982/36 
Regierung Geltungsgrund, 
LES 4/1983, 
Gutachten erstattet: vom 1.12.1982 
Kundmachungs­S. 
107 ff. 
Der Staatsgerichts­ weise und Inkraft­hof 
erstattet das treten von Schwei­Gutachten 
unter zer Erlassen als 
einer von ihm geän­ liechtensteinisches 
derten Fragestel­ Recht, insbesondere 
lung. Denn eine so im Zusammenhang 
weitgehende, allge­ mit dem Zollan­meine 
authentische schlussvertrag vom 
Interpretation sei 29. März 1923, so­dem 
Gesetzgeber wie Normenkon­vorbehalten, 
so dass trolle 
sich die Begutach­ tung nur auf die im Antrag gründende konkrete Frage erstrecken könne. StGH 1983/11 
Regierung Entwurf zur Abän­nicht 
veröffent­Gutachten erstattet vom 30.4.1984 derung der Verfas­licht sung im Zusam­ menhang mit der Publikation von Staatsverträgen StGH 1986/10 Regierung Abstimmungsver­LES 
4/1987, Gutachten erstattet vom 6.3.1987 
fahren, insbesondere S. 148 ff. die Ermittlung des Abstimmungsergeb­ nisses im Zusam­ menhang mit einem formulierten Initia­ tivbegehren auf Abänderung des Volksrechtegesetzes 376
	        

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