Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Normaufljebende Entscheidungen § 22 Normaufljebende Entscheidungen I. Ex nunc- oder pro futuro-Wirkung 1. Einfluss österreichischer Lehre und Judikatur Wenn auch diese Bestimmungen - wie eben erwähnt - für sich allein kaum Aufschluss über die Rechtswirkung einer aufhebenden Entschei­ dung geben, so lässt sich doch aus der Praxis des Staatsgerichtshofes ab­ leiten, dass ihnen Wirkung pro futuro (für die Zukunft), und nicht etwa Rückwirkung zukommt. Der Staatsgerichtshof übernimmt damit die Auffassung, wie sie in der Judikatur des österreichischen Verfassungsge­ richtshofs und der herrschenden Lehre in Österreich vor Inkrafttreten der Bundes-Verfassungsgesetznovelle von 1975 vertreten worden ist. Diese Novelle kodifizierte die Grundsätze, wie sie vom österreichischen Verfassungsgerichtshof entwickelt worden waren. Es wurde für das Inkrafttreten der Aufhebung mit ihrer Kundmachung wie mit dem Ab­ lauf einer vom Gerichtshof gesetzten Frist ausdrücklich normiert, dass auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände das Gesetz oder die Verordnung weiterhin anzuwenden ist.178 Im Verständnis dieser österreichischen Lehre und Rechtsprechung und mit Blick auf Art. 43 Abs. 2 StGHG bewirkt der Entscheidungs­ ausspruch des Staatsgerichtshofes keineswegs die Vernichtung bezie­ hungsweise Beseitigung der als verfassungs- oder gesetzwidrig erkann­ ten Bestimmungen ex tunc, sondern bloss deren Aufhebung ex nunc.179 Die aufgehobenen Bestimmungen sind auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die nach ihrer Aufhebung verwirklicht worden sind und noch verwirklicht werden. Der auch in Art. 43 Abs. 2 StGHG gewähl­ ten Konstruktion wird nämlich entnommen, dass Gesetze oder Verord­ nungen, die vom Staatsgerichtshof aufgehoben werden, bis zum Zeit­ punkt ihrer Veröffentlichung im Landesgesetzblatt zwar verfassungs- beziehungsweise gesetzwidrig, aber dennoch gültig und wirksam sind. 178 Siehe zur Rechtslage in Österreich vor der B-VG-Novelle 302/1975 Kurt Ringhofer, Über die Wirkung des verfassungsgerichtlichen Erkenntnisses im Normenprüfungs­ verfahren nach den Art. 139 und 140 B-VG, S. 111 ff. 179 Vgl. auch Hans Kelsen, Wesen und Entwicklung der Staatsgerichtsbarkeit, S. 54, und Hans Spanner, Die richterliche Prüfung von Gesetzen und Verordnungen, S. 4 und 81 f. 329
	        

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