Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Appellentscheidung rangen, die er hier als Verwaltungsgerichtshof anstellt, münden in einen Ratschlag an den Gesetzgeber, dem er weder vorgreifen noch vorschrei­ ben möchte, wie und in welcher Höhe die Besteuerung zu geschehen habe. Ahnlich hat der Staatsgerichtshof als Verwaltungsgerichtshof sich in StGH 1993/16109 
verhalten, da'nach seinen Vorstellungen die Geset­ zeslage "menschlich" keineswegs zu befriedigen vermochte. Er unter­ breitete dem Gesetzgeber einen Lösungsvorschlag, wonach ehemalige Staatsangehörige jederzeit in einem vereinfachten Verfahren die Rück- bürgerung beantragen könnten, wie dies beispielsweise auch in der schweizerischen Bürgerrechtsgesetzgebung vorgesehen sei. 2. Die sogenannten Appelle an den Gesetzgeber Von diesen Fallbeispielen sind die Appelle an den Gesetzgeber zu unter­ scheiden, die in einem Normenkontrollverfahren ergehen. In einer Ent­ scheidung vom 2. Mai 1991110 
erachtet der Staatsgerichtshof als Verfas­ sungsgerichtshof eine gerügte Bestimmung des Strafgesetzbuches als nicht verfassungswidrig, sparte jedoch nicht mit Kritik an der "äusserst unbefriedigende(n) aktuelle(n) Gesetzeslage". Er erwartet vom Gesetz­ geber, dass er die bestehenden Mängel des neuen Strafgesetzbuches be­ hebt und durch "sachgemässe, zu keinen rechtsstaatlichen Bedenken Anlass gebende Lösungen" ersetzt. Ebenso hat der Staatsgerichtshof - allerdings als Verwaltungsgerichtshof111 - im Fall von StGH 1993/3112 einem Prüfungsantrag des Landgerichtes keine Folge gegeben und die angefochtenen Bestimmungen der Konkursordnung im Entscheidungs­ ausspruch für verfassungsmässig gehalten, obwohl er sie als "nicht un­ bedenklich" bewertete und ihm eine Revision als "vordringlich" er­ schien. In StGH 1995/20113 scheint sich der Appell an den Gesetzgeber als Entscheidungsvariante bereits durchgesetzt zu haben, wenn dort von einer in dieser Hinsicht "durchaus gefestigten Praxis" die Rede ist. Die­ 109 StGH 1993/16, Urteil vom 26. Mai 1994 als Verwaltungsgerichtshof, LES 4/1994, S. 91 (93). 110 StGH 1990/15, Urteil vom 2. Mai 1991 (nicht veröffentlicht), S. 13 f. 111 Zur Kritik siehe vorne S. 294 ff. 1.2 StGH 1993/3, Urteil vom 23. November 1993 als Verwaltungsgerichtshof, LES 2/1994, S. 37 (39). 1.3 StGH 1995/20, Urteil vom 24. Mai 1996, LES 1/1997, S. 30 (38). 315
	        

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