Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Entscheidungsinhalte und Entscheidungswirkungen § 20 Appellentscheidung I. Entwicklung und Arten von Appellen 1. Vorbemerkungen Die Spruchpraxis des Staatsgerichtshofes kennt neben der Kassation auch den Appell an den Gesetzgeber als eine Entscheidungsmöglichkeit im Rahmen der Normenkontrolle; Unter diesem Begriff deutet der Staatsgerichtshof diese neue Entscheidungsfigur in ausdrücklicher Anlehnung an die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsge­ richts erstmals in StGH 1989/15108 an. Es überrascht allerdings, dass er bei dieser Gelegenheit zu diesem Fragenkomplex Stellung bezieht, ist doch bemerkenswert, dass der Staatsgerichtshof vorliegendenfalls als Verwaltungsgerichtshof fungiert, so dass ihm eine Normenkontrolle nicht zusteht. Der Staatsgerichtshof tritt nämlich auf die beantragte Verfassungsprüfung der steuergesetz­ lichen Bestimmungen über die gemeinsame oder einheitliche Haushalts­ beziehungsweise Ehegattenbesteuerung nicht ein. Er ist der Ansicht, dass eine anlassbedingte verfassungsrechtliche Prüfung und allfällige Aufhebung nicht zielführend sein können, da dadurch einer generellen gesetzlichen Neuregelung, die "dringlich" erscheine, punktuell vorge­ griffen würde. Dennoch findet er es für geboten, sich zur Verfassungs­ mässigkeit der umstrittenen Rechtsvorschriften zu äussern und erwartet, dass in der in Gang befindlichen Neuregelung des Steuerrechtes auch diese von ihm aufgeworfenen Fragen beachtet werden. Dabei verweist er darauf, dass er schon wiederholt aus Gründen der Wahrung des Rechts­ bestandes und der Rechtssicherheit von einer Kassation Abstand ge­ nommen habe. Diese Vorgehensweise steht in seinem Verständnis offensichtlich für eine Appellentscheidung, die er in solchen Fällen als Verfassungsge­ richtshof, und nicht als Verwaltungsgerichtshof trifft beziehungsweise zu treffen hätte, denn - wie er zu verstehen gibt - wären die Vorausset­ zungen für "Appellentscheidungen" in besonderer Weise bei den in Frage stehenden steuergesetzlichen Bestimmungen gegeben. Die Erörte- 108 StGH 1989/15, Urteil vom 31. Mai 1990 als Verwaltungsgerichtshof, LES 4/1990, S. 135 (140 f.). 314
	        

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