Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Einleitung bisher insgesamt 46 Gutachten erstellt. In sechs Fällen wurde ein Gut­ achten vom Staatsgerichtshof abgelehnt.17 Die Initiative ging zumeist von der Regierung18 aus und nur in wenigen Fällen vom Landtag19, der auch schon der Regierung den Auftrag20 erteilt hatte, den Staatsgerichts­ hof um ein Gutachten anzugehen. Das 3. Kapitel befasst sich schwerpunktmässig mit den verfahrens­ rechtlichen Anforderungen, die das Staatsgerichtshofgesetz an die ab­ strakte und konkrete Normenkontrolle stellt. Diesem Themenkreis werden ausgesprochen verfassungsprozessrechtliche Fragen und Pro­ bleme vorangestellt. Die durch das geltende wie auch durch das noch nicht sanktionierte Staatsgerichtshof-Gesetz vorgegebene Verfahrens­ ordnung ist unvollständig, so dass sich der Staatsgerichtshof immer wie­ der mit prozessualen Fragen des Normenkontrollverfahrens zu beschäf­ tigen hat. Dabei erweist es sich als schwierig, den Eigenheiten dieses Verfahrens einerseits und der Stellung und Funktion des Staatsgerichts­ hofes als Verfassungsgerichtshof gerecht zu werden. Als ein Problem be­ sonderer Art stellt sich aus der Sicht der Normenkontrolle die Doppel­ funktion des Staatsgerichtshofes als Verfassungsgerichts- und Verwal­ tungsgerichtshof heraus, wenn er zugleich mit Verwaltungsgerichts- und Verfassungsbeschwerde angegangen wird. Gegenstand, Umfang und Massstab der Normenkontrolle bilden die Themen des 4. Kapitels. Zu untersuchen ist, welche Rechtsakte und 17 Das betrifft StGH 1/29, Gutachten vom 22. Juni 1935 (nicht veröffentlicht) zu: Initiativ­ begehren betreffend die Herabsetzung der Strompreise des Lawenawerkes; StGH-Gut- achten vom 9. März 1946, ELG 1947 bis 1954, S. 145 ff., zu: Entlassung aus dem Staats­ verband (Landesbürgerrecht); StGH-Gutachten vom 7. Mai 1952, ELG 1947 bis 1954, S. 157 ff., zur Frage: Wofür und wie lange haften die von Neubürgern gestellten Kau­ tionen; StGH 1970/1, Gutachten vom 13. Juli 1970, ELG 1967 bis 1972, S. 254 ff., zur Verfassungsmässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit von Art. 33 Landesbankgesetz; StGH 1976/6, Gutachten vom 10. Januar 1977, ELG 1973 bis 1978, S. 407 ff., zur Aus­ legung von Art. 110 der Verfassung und StGH 1987/19, Gutachten vom 2. Mai 1988 (nicht veröffentlicht), zum Staatsvertragsreferendum, das heisst zu den Fragen: Ist in der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ein Staatsvertragsreferendum bzw. Referen­ dum betreffend den Beitritt zu internationalen Organisationen grundsätzlich vorgese­ hen? Ist ein Referendum vorgesehen für Staatsverträge bzw. den Beitritt zu einer inter­ nationalen Organisation, wenn dieser Vertrag bzw. Beitritt bestimmte Qualifikationen aufweist, zum Beispiel als verfassungswesentlich bezeichnet werden kann? 18 41 mal ging das Ersuchen von der Regierung aus. 19 5 mal wurde der Landtag initiativ. 20 So in den Fällen von StGH 1961/3, Gutachten vom 27. Juni 1961, ELG 1962 bis 1966, S. 184 ff., und StGH 1966/1, Gutachten vom 6. Juni 1966, ELG 1962 bis 1966, S. 227 ff. 28
	        

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