Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

Gegenstand, Umfang und Massstab der Normenkontrolle Es stellen auch Bauordnungen und Uberbauungspläne der Gemeinden Rechtsverordnungen dar. In StGH 1976/7144 äussert sich der Staatsge­ richtshof dahingehend, dass Bauordnungen im "gesetzestechnischen" Sinn in der Regel den Charakter von Verordnungen hätten. 2. Verordnungsbegriff im Normenkontrollverfahren a) Entwicklungslinien der Spruchpraxis des Staatsgerichtshofes aa) Ausschliesslich Verordnungen der Regierung Wenn der Staatsgerichtshof in seiner Rechtsprechung auf die in Art. 92 Abs. 1 und 104 Abs. 2 der Verfassung festgelegten Anforderungen an eine Verordnung fixiert bleibt und sie im Normenkontrollverfahren zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen macht, bringt es diese Sicht­ weise zwangsläufig mit sich, dass die Verordnung mit der Regierung als Verordnungsgeberin in Verbindung gebracht wird. Es hört sich wie eine Selbstverständlichkeit an, wenn er in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1948145 erklärt, es komme für die Uberprüfung von Verordnungen durch den Staatsgerichtshof gemäss Art. 25 und 26 StGHG nicht darauf an, ob sich die Regierung ermächtigt gefühlt habe oder ermächtigt fühlen werde, eine Verordnung zu erlassen. Für den Staatsgerichtshof steht fest, dass nach Art. 92 der Verfassung die Regierung das Verordnungsrecht im Rahmen der Gesetze hat.146 Diese Rechtsprechung setzt sich auch in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 1963147 fort, die die Verordnungen als Ausführungsbestim­ mungen umschreibt, die die "Staatsexekutive" in Durchführung der Gesetze erlasse, oder wenn der Staatsgerichtshof in StGH 1968/3148 die Regierung als "exekutive Gewalt" bezeichnet, die die Durchführung der Gesetze durch Verordnungen vollziehe, oder wenn sich in StGH 144 StGH 1976/7, Urteil vom 10. Januar 1977 als Instanzgericht in Amtshaftungssachen (nicht veröffentlicht), S. 16. Vgl. auch StGH 1975/7, Entscheidung vom 15. September 1975 (nicht veröffentlicht), S. 7 unter Hinweis auf StGH 1972/6, Entscheidung vom 26. März 1973 (nicht veröffentlicht), S. 7 f., und StGH 1972/7, Entscheidung vom 26. März 1973 (nicht veröffentlicht), S. 7 f. 145 StGH-Entscheidung vom 12. Mai 1948 (nicht veröffentlicht), S. 4. 146 So StGH-Entscheidung vom 14. November 1949, ELG 1947 bis 1954, S. 221 (223). 147 StGH 1963/1, Entscheidung vom 17. Oktober 1963, ELG 1962 bis 1966,S. 204(205). Vgl. auch StGH 1968/2, Entscheidung vom 12. Juni 1968, ELG 1967 bis 1972, S. 236 (238). 148 StGH 1968/3, Entscheidung vom 18. November 1968, ELG 1967 bis 1972, S. 239 (242). 246
	        

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