Uber dieses Buch Nach der Vorgabe von Art. 104 der Verfassung wurde 1925 das Staatsgerichtshofgesetz geschaffen. Der Entscheid für eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit hatte sein Vorbild im soge nannten österreichischen Modell, von dem sie jedoch in man chen Bereichen nicht unwesentlich abweicht. In die Kompetenz des Staatsgerichtshofes als Normenkontrolleur fällt die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen und der Gesetzmäs sigkeit der Regierungsverordnungen, wobei er in diesen "Ange legenheiten'' kassatorisch urteilt. Das Buch unternimmt es, die Normenkontrolle in ihren Zusammenhängen systematisch dar zustellen sowie die Rechtslage und die dazu vom Staatsge richtshof entwickelte Rechtsprechung unter teils rechtsver gleichenden Gesichtspunkten kritisch zu analysieren. Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der liechtensteinischen Regelung der Normenkontrolle, dass sich ihr Inhalt nicht allein aus der Ver fassung und Gesetz erschliesst, sondern sich erst durch die Einbeziehung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes er mitteln lässt. ISBN 3-7211-1040-4