Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

2. Fehlende Rechtsgrundlage 324 3. Verzicht auf Kassation 325 4. Ausblick 326 2. 
Abschnitt: Entscheidungswirkungen 327 § 21 Vorbemerkungen 327 § 22 Normaufhebende Entscheidungen . 329 I. Ex nunc- oder pro futuro-Wirkung 329 1. Einfluss österreichischer Lehre und Judikatur 329 2. Praxis des Staatsgerichtshofes 330 3. Ausser Kraft getretene Verordnungen 331 II. Rückwirkung im Anlassfall oder Wirkung ex tunc 332 1. Anlassfall 332 2. Zeitpunkt der Rechtskraftwirkung . . . 333 III. Allgemeinverbindlichkeit . 334 1. Eigenschaften dieser Rechtswirkung 334 2. Gesetzeskraft 337 3. Keine erneute Prüfung aufgehobener Rechtsnormen .. 339 4. Kein Wiederinkrafttreten früherer Rechtsnormen .... 340 § 23 Normbestätigende Entscheidungen 341 I. Rechtswirkungen im allgemeinen 341 II. Auswirkungen auf neue Prüfungsverfahren 341 III. Keine Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 342 §24 Veröffentlichung und Inkrafttreten der Aufhebung 343 I. Unverzügliche Veröffentlichung der Aufhebung 343 II. Inkrafttreten der Aufhebung 346 1. Regelfall 346 2. Fristsetzung als Ausnahme 346 a) Allgemeines 346 b) Funktion und Zweck 347 c) Praxis des Staatsgerichtshofes 348 16
	        

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