Verfahrensanforderungen sungsbeschwerde in der Hauptsache für die Beurteilung der Verwal tungsbeschwerde präjudizielle Bedeutung hatte. Der Staatsgerichtshof erachtete es daher als angezeigt, "zunächst" als Vorfrage über die Verfas sungsbeschwerde zu befinden, sah dann aber in der Folge keinen Anlass, im Sinne von Art. 24 Abs. 3 StGHG von Amts wegen in eine Prüfung der Verfassungsmässigkeit des Steuergesetzes und der Finanzgesetze einzutreten. Auch in den Urteilen StGH 1997/13, 1996/36 und 1996/1493 ist es die Tatsache, dass mit einer Verwaltungsgerichtsbe schwerde in einer "Verwaltungsstreitsache" eine Verfassungsbeschwerde ("Verfassungsgerichtsbeschwerde")94 verbunden beziehungsweise in sie einbezogen ist, so dass es bei "Bedarf" - wie sich der Staatsgerichtshof ausdrückt - sinnvoll erscheine,95 diese beiden Beschwerden zu verbin den. Es ist dabei zur Regel geworden, dass der Staatsgerichtshof sowohl als Verwaltungsgerichtshof als auch als Verfassungsgerichtshof entschei det, obwohl er nur als Verwaltungsgerichtshof tätig geworden ist. Keine besondere Bewandtnis dürfte es auf sich haben, wenn der Staatsgerichts hof in der Benennung seiner Doppelfunktion als Verwaltungs- und Ver fassungsgerichtshof nicht konsequent ist und Umstellungen in der Rei henfolge vornimmt, obgleich sich der Verfahrensvorgang nicht ändert, sondern gleich bleibt, das heisst in einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde auch eine Verfassungsbeschwerde mitenthalten ist und der Staatsge richtshof als Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angerufen wird. So heisst es das eine Mal im Urteil, er habe als "Verwaltungs- und Ver fassungsgerichtshof"96 und das andere Mal als "Verfassungs- und Ver waltungsgerichtshof"97 entschieden. 93 StGH 1997/13, Urteil vom 4. September 1997 als Verfassungs- und Verwaltungsge richtshof, LES 5/1998, S. 258; StGH 1996/36, Urteil vom 24. April 1997 als Verfas sungsgerichtshof (im Original des Urteils als Verwaltungs- und Verfassungsgerichts hof), LES 4/1997, S. 211 f. (214), und StGH 1996/14, Urteil vom 17. November 1997 als Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (noch nicht veröffentlicht). 94 So in StGH 1996/36, Urteil vom 24. April 1997 als Verfassungsgerichtshof (im Original des Urteils als Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof), LES 4/1997, S. 211 f. (214). 95 StGH 1996/36, Urteil vom 24. April 1997 als Verfassungsgerichtshof (im Original des Urteils als Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof), LES 4/1997, S. 211 f. (214). 96 StGH 1996/36, Urteil vom 24. April 1997 als Verfassungsgerichtshof (im Original des Urteils als Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof), LES 4/1997, S. 211 f. (214), und StGH 1996/14, Urteil vom 17. November 1997 als Verwaltungs- und Verfassungsge richtshof (noch nicht veröffentlicht), S. 1 f. 97 StGH 1997/13, Urteil vom 4. September 1997 als Verfassungs- und Verwaltungsge richtshof, LES 5/1998, S. 258. 142