Volltext: Die Normenkontrolle im liechtensteinischen Recht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes

System und Arten der Normenkontrolle massig garantierten Rechte dienen auch öffentlichen Belangen, da sie wichtige Bestandteile der staatlichen Grundordnung sind und damit un­ ter anderem auch die Grundlagen des Rechtsstaates bilden. Schliesslich deutet auch die Konzentrierung der Entscheidung über die Verfassungs­ beschwerde beim Staatsgerichtshof als Verfassungsgerichtshof auf einen objektiven Zweck hin, der der Klärung, Entwicklung und Bewahrung des Verfassungsrechtes dient. Unter diesem Aspekt versteht es sich, dass sich eine Beschränkung auf wenige Gerichte oder ein Gericht geradezu aufdrängt, damit eine einheitliche Rechtsprechung in den grundlegenden Fragen des Verfassungsrechts gewährleistet werden kann. Eine Konzen­ trierung der Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof wäre nicht nötig gewesen, wenn die Verfassungsbeschwerde lediglich eine subjek­ tive Zielsetzung hätte. Wäre sie nämlich nur auf die Beseitigung einer dem einzelnen Bürger widerfahrenen Grundrechtsverletzung ausgerich­ tet, könnten auch mehrere oder sogar eine Vielzahl von Gerichten mit einer solchen Aufgabe betraut werden.178 178 So Ekkehard Schumann, Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richter­ liche Entscheidungen, S. 118. 116
	        

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