Volltext: 125 Jahre Pfarreigemeinschaft zu Sankt Florin Vaduz

Bildausschnitt: Amtsquartier und Kirchenviertel („heilig Krüz“) Vaduz (1865) 
1408 verlieh der letzte Werdenberger der Vaduzer Linie, Graf Hartmann IV., Bischof von 
Chur, der Florinskapelle und ihren Pfründnern besondere Vergünstigungen. Die Kapelle 
sollte für alle Zeit von jeglicher Auflage der Bischöfe von Chur befreit sein. Insbesondere 
sollte für die Investitur oder Installation (= kirchliche Amtseinsetzung) der Hofkapläne nie- 
mals eine Abgabe entrichtet werden. Die in der Stiftungsurkunde festgelegte Art der Pfrün- 
denbesetzung wurde bekräftigt. Später gab es deswegen immer wieder Auseinandersetzun- 
gen zwischen der Landesherrschaft und dem Bischof. Von 1672 bis 1683 zog sich ein Kon- 
flikt um von Chur geforderte Zahlungen bei der Kaplaneibesetzung. 1680 versuchten die 
Hohenemser Landesherren, die Kapläne zur Mithilfe in der Seelsorge zu verpflichten. Es 
blieb in beiden Fällen schließlich im wesentlichen bei der schon im Stiftbrief von 1395 als 
„alte Gewohnheit“ bezeichneten Regelung.
	        

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