Der verstärkte Gemeinderat hat daher an mich das Ersuchen gestellt, die Bitte der Gemein-
de um gnädigste Gewährung eines Kirchenbaubeitrages Euerer Durchlaucht ehrfurchtsvoll
zu unterbreiten.
Gestatten mir Eure Durchlaucht, dass ich als Fürsprech für die Gemeinde Vaduz in dieser
Angelegenheit eintrete und dass ich dem diesfälligen Antrage nachstehende Begründung
vorausschicke:
Als im Jahre 1842 zu Vaduz eine selbständige Curatie errichtet und die fürstliche Kapelle
daselbst zur Curatiekirche bestimmt wurde, verpflichtete sich die Pfarrgemeinde laut $ 10
des Abkurungsstatutes zur Ausbesserung, Erhaltung, auch allfälliger Vergrößerung und
Neuerbauung der Kirche, soferne die Kirchenfabrik nicht zureicht oder der Patron nicht bei-
tragen wollte.
Nach dieser statutarischen Bestimmung behielten Seine Durchlaucht weiland Fürst Alois
dem jeweiligen Patron die Beitragsquote zum Kirchenbaue offen. Die Gemeinde Vaduz kann
daher auch aus keinem anderen Titel als jenem der höchsten Gnade einen Beitrag aus den
hochfürstlichen Renten beanspruchen.
Andererseits besitzt die Gemeinde Vaduz gar kein bewegliches Vermögen, zählt nur eine
Bevölkerung von 835 Seelen und würden die einzelnen Bürgerfamilien durch die Beischaf-
fung der Baumaterialien und durch die erforderlichen Handdienste ohnehin sehr ins Mitleid
gezogen werden.
Die Appelllation des verstärkten Gemeinderates an die höchste Munifizienz Eurer Durch-
Jaucht erscheint diesem nach gerechtfertigt. Die Gemeindevertretung erbittet sich nun im
Wege der Gnade einen Beitrag von dem höchsten Patron. Zu dieser Bitte wird sie einerseits
durch die genommene Überzeugung der dringenden Notwendigkeit des Kirchenbaues und
andererseits durch den beinahe gänzlichen Mangel von Gemeindevermögen und bei dem
geringen Stande des Kirchvermögens gezwungen.
Da nun bei allen in der Neuzeit vorgekommenen Kirchenbaulichkeiten, als zu Triesen und
Mauren, die fürstlichen Renten namens des höchsten Patrons mit Beiträgen eintrafen, so
dürfte Eurer Durchlaucht auch im vorliegenden Falle die gnädigste Willfahrung der gestellten
Bitte genehm sein.
Obwohl es mir eigentlich nicht zusteht, ohne vorausgegangene besondere höchste Aufforde-
rung bestimmte Anträge über die Höhe der auf die hiesigen hochfürstlichen Renten zu ver-
weisenden Betragsquote zu stellen, - so wage ich doch vom Standpunkte der mir obliegen-
den Wahrung der Interessen des höchsten Ärars aus folgenden untertänigsten Vorschlag.
[Die Gemeinde Vaduz schuldet laut Vertrag vom 19. August 1867 den höchsten Renten ein
Zehntkapital von 6’040 fl 6.W., wovon 1812 fl 53 kr auf den in der Vaduzer Gemeindefreiheit
gelegenen zehntpflichtigen Grundkomplex entfallen. Dieses Kapital kommt in 20 Jahresraten
einzuzahlen.]
Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude des jeweiligen Kuraten, welche früher zur unteren Hof-
kaplanei Beneficium B.S. Mariae gehörten, werden ferners von altersher ausschließlich auf
Kosten des höchsten Patrons unterhalten, und haben weder die Gemeinde noch sonst je-
mand anderer zu den vorkommenden Pfrundbaulichkeiten irgend einen Geld- oder Naturali-
enbeitrag zu leisten, was immerhin eine nicht unbedeutende Belastung der hochfürstlichen
Renten bildet.
Ich glaube nun, dass gegenwärtig eine günstige Gelegenheit geboten wäre, das hochfürstli-
che Aerar von der Obliegenheit der Instandhaltung der Kuratiepfrundgebäulichkeiten zu be-
freien. Ich bin weiters der Meinung, es könnte mit der Gemeinde Vaduz rücksichtlich des
Zehentablösungs-Kapitals ein Abkommen getroffen werden, wodurch die Leistung eines ba-
ren Geldbeitrages aus den höchsten Renten nicht notwendig wird.
Von dieser Voraussetzung ausgehend, stelle ich den unmaßgeblichen Antrag, Eure Durch-
laucht möchten, soferne Höchstdieselbe gewillt sein sollten, der Gemeinde Vaduz zum be-
vorstehenden Kirchenneubau einen Beitrag in Gnaden bewilligen, - und hierum bitte ich in
tiefster Ehrfurcht, - der Pfarrgemeinde die Einzahlung des an die höchsten Renten schul-