Länger dauert es, bis die Trennung rechtlich durchgeführt und ein entsprechendes Statut
genehmigt und unterzeichnet ist. Der Schaaner Pfarrer und die Gemeinde Schaan sehen es
ungern, dass Vaduz sich gänzlich von der Mutterpfarrei lösen will. Der Pfarrer verlangt, dass
Vaduz ein Andenken an die alte Pfarreizugehörigkeit behält. Die Vaduzer sollen mit ihrem
Kuraten wenigstens an Maria Himmelfahrt dem Nachmittagsgottesdienst in der Schaaner
Pfarrkirche beiwohnen müssen. Den Geistlichen von Schaan soll Vaduz wie bis anhin Holz
liefern. Der vorgesehene Abtausch der Zehntrechte erscheint dem Schaaner Pfarrer als
nachteilig für seine Pfarrei. Die Gemeinde Schaan beschließt 1838, dass die Gemeinde Va-
duz weder vom Vermögen der Pfarrkirche, noch vom Einkommen der Pfarrpfründe etwas zu
beziehen habe. Vaduz müsse für alle Zeiten an die Kosten für eine allfällige Vergrößerung
von Pfarrkirche und Friedhof verhältnismäßig beitragen oder sich von dieser Pflicht loskau-
fen. Schaan werde die Rechte der Mutterkirche und der Pfarrpfründe auf dem Rechtsweg
verteidigen.
Nun folgt ein längerer Rechtsstreit mit Beschwerden und Gegendarstellungen der beiden
Gemeinden an den Fürsten und an den Bischof von Chur. Die Abkurungsfrage erregt hüben
und drüben die verschiedenen Gemüter. Nach mehrjährigem, mühsamem Hin und Her
drängt der Fürst schließlich auf eine Beendigung des Streits und vertritt mit Nachdruck sei-
nen Standpunkt.
Am 4. Juni 1842 entscheidet in Vaduz eine Gemeindeversammlung mit 121 gegen 2 Stim-
men für die Errichtung einer eigenen Kuratie und erklärt sich bereit, die dadurch entstehen-
den Lasten zu tragen.
Mit Gemeindemitteln und privaten Beiträgen fast aller Haushaltungen ist bereits 1840 um
1000 Gulden eine neue Orgel für die Florinskapelle angekauft worden. Sie ersetzt die bishe-
rige kleine Haus- oder Tragorgel. Eine große Spende stammt von Rentmeister Peter Rhein-
berger, gestiftet aus Freude über die glückliche Geburt seines Sohnes Josef, des späteren
berühmten Komponisten. Zum genannten Geldbetrag ein Vergleich: 1000 Gulden entspra-
chen 1840 genau dem Jahresgehalt des Landvogts, des mit Abstand höchstbezahlten Be-
amten des Landes!
Am 31. Juli 1842 wird das „Statut über die Umwandlung der unteren Hofkaplanei ... in ein
Curat-Beneficium für die politische Gemeinde Vaduz“ von Bischof Johann Georg von Chur
und Fürst Alois Il. persönlich in Vaduz unterzeichnet und besiegelt. Vaduz wird damit eine
selbständige Kuratie. Gleichzeitig wird auch ein Statuf rechtskräftig, das den oberen Hofka-
plan zur Mithilfe in der Seelsorge und zur Vertretung des Kuraten im Krankheits- und Ver-
hinderungsfall verpflichtet.
Der Fürst überläßt der Gemeinde die alte St. Florinskapelle_ als Kuratiekirche mit all ihren
Einkünften, Rechten und Pflichten, behält aber für sich und seine Nachfolger das Kollatur-
recht, d.h. das Recht, einen Seelsorger für die Kuratie zu benennen und dem Bischof zur
Einsetzung zu präsentieren. Das Recht, das Pfrundvermögen zu verwalten, geht an die Ge-
meinde.
Nachdem sich der Landesvikar erfolgreich gegen die Absicht des Landesphysikus gewehrt
hat, den Friedhof aus sanitären Gründen im Ebenholz, weit abseits der Häuser anzulegen,
erwirbt die Gemeinde 1843 im Tausch mit der fürstlichen Domänenverwaltung an der heuti-
gen Lage den benötigten Boden. Er wird in vier Felder eingeteilt und mit einer Mauer um-
schlossen. Der Rest bleibt Gemeindeweide. Am 1. Dezember 1843 wird der Friedhof vom
Landesvikar geweiht. eine Woche später findet die erste Beerdigung statt.
3) Die Erhebung zur Pfarrei
Im Gegensatz zur Kuratieerrichtung geht die Erhebung von Vaduz zur Pfarrei im Jahre 1873
in aller Stille, fast völlig unbeachtet vor sich. Im Vordergrund steht jetzt der Bau der neuen