Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 sens in der Politik bestimmt. Aufgrund des Einflusses und der Macht­ stellung der Beamtenschaft ist eine regierende Partei gut beraten, auf die Interessen dieser Gruppe Rücksicht zu nehmen, will sie die folgenden Wahlen wieder gewinnen. Solange das Geld reicht, sind in Liechtenstein gesetzliche Einschränkungen in der Gehaltspolitik nicht nur aufgrund der Besitzstandgarantie, sondern auch aus politischen Überlegungen kaum denkbar. Durch die in der Besoldungsordnung festgelegte Kopplung der Be­ soldungssätze an den schweizerischen Landesindex der Konsumenten­ preise sind Wachstumsraten bei den Personalausgaben vorprogram­ miert. Diesem automatischen Wachstum des Personalaufwands wurde im Bericht der Regierung und in der Diskussion des Landtags wenig Beachtung geschenkt. Die Regierung wies zwar darauf hin, dass es eines der Hauptziele der Gesetzesvorlage sei, eine stärkere Gewichtung der Leistung vorzunehmen, doch in der Praxis sind Zurückstellungen von Vorrückungen die Ausnahme und Kürzungen der Teuerung gesetzlich nicht möglich. Eine gewisse Steuerungsmöglichkeit bei den Personalaus­ gaben besteht soweit nur noch durch die Stellenplanung. Der liechten­ steinische Staat hat in der angespannten Arbeitsmarktlage eine eher zurückhaltende Einstellungspolitik verfolgt.190 Im betrachteten Zeit­ raum von 1979 bis 1993 ist die Zahl der staatlich Bediensteten um rund 2 Prozent p.a. gestiegen, während die Zahl der Beschäftigten in Liech­ tenstein um jährlich 2,6 Prozent zunahm.191 Liechtenstein hat sich aber nicht, wie der Bund oder einzelne Schwei­ zer Kantone, zu einer Stellenplafonierung oder gar zu einem Stellenab­ bau entschlossen.192 Wie Michael Ritter darauf hinweist, gemessen die Bediensteten der Landesverwaltung zudem einen besonderen Kündi­ gungsschutz.193 Kündbar wären im Falle einschneidender Sparmassnah- men nur die Vertragsangestellten. Auch wenn rechtlich die Möglichkeit besteht, Vertragsangestellten zu künden, stand ein Abbau von Lehrer- 1,0 Vgl. Büchel H.F., S. 279ff. Zusammenfassend kommt der Autor zum Schluss, dass die öffentlichen Personalbestände von 1950 bis 1979 einen über der gesamten Erwerbs­ tätigkeit liegenden Anstieg aufweisen, dieser jedoch im Rahmen der Entwicklung im Dienstleistungsbereich liegt, dessen Personal sich in diesem Zeitraum verdreifachte. 191 Vgl. StatJB 1997, S. 90. 1,2 Vgl. Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts vom 4. Oktober 1974, Revision vom 24. Juni 1983. Vgl. dazu auch: Jans A./Meili R., S. 3ff. ™ Vgl. Ritter M.,S. 159ff. 98
	        

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