Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 liches Wachstum von 6,8 Prozent festzustellen.177 Daraus kann geschlos­ sen werden, dass die Staatstätigkeit im betrachteten Zeitraum gegenüber dem privaten Einkommen etwa im gleichen Masse zugenommen hat. Einen interessanten Hinweis gibt die Betrachtung der Gesamtrech­ nung, insbesondere welche Mittel der Staat an die Gemeinden, die ver­ schiedenen öffentlichen Anstalten und Private weitergibt und über wel­ che Gesamteinnahmen (in Mio CHF) er für die öffentlichen Aufgaben ohne die PTT-Betriebe verfügen kann: 1979 1993 % p.a. Gesamteinnahmen; davon: 195.6 449.8 6,1 - Transferzahlungen Gemeinden 45.5 82.8 4,4 - Transferzahlungen Dritte 44.2 139.5 8,6 - Ausgaben der PTT-Betriebe 25.4 73.8 7,9 Resteinnahmen Landesverwaltung 80.5 153.7 4,7 Die Transferzahlungen an die Gemeinden beinhalten die Steueranteile an den Landessteuern, den nicht zweckgebundenen Finanzausgleich so­ wie die staatlichen Subventionen für kommunale Investitionen. Der An­ teil der Transferzahlungen an die Gemeinden hat sich in den Vergleichs­ jahren von 1979 bis 1993 von 23,3 auf 18,4 Prozent reduziert. Stark er­ höht haben sich die staatlichen Transferzahlungen an Dritte, d.h. insbesondere an die Sozialversicherungen und an das Ausland. Dieser Anteil ist in den Vergleichsjahren von 22,6 auf 31,0 Prozent gestiegen. Für die Landesverwaltung ist damit der restliche Anteil an den Gesamt­ einnahmen von 41,1 auf 34,2 Prozent zurückgegangen. Der Landesver­ waltung verbleiben somit zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den eigenen Verwaltungsbereichen, im Gerichtswesen und für die Landesschulen heute noch etwa ein Drittel der Gesamteinnahmen.178 Betrachtet man die Entwicklung der Steuereinnahmen beim Staat und in den Gemeinden, so lässt sich folgendes feststellen: In den Jahren 1979 und 1993 betrugen die durchschnittlichen Steuereinnahmen der Ge­ meinden inklusive der Finanzzuweisungen pro Einwohner 2593 bezie­ 177 Vgl. StatJB 1995, S. 111. 178 Durch die sprunghafte Erhöhung der Einnahmen aus der MWSt haben sich die Anteil- sätze im Jahre 1995 zugunsten der Finanzzuweisungen an die Gemeinden verschoben. 92
	        

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