Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 Mio CHF gewachsen. Die Bruttoausgaben sind bei den Studiendarlehen von 0.5 auf 1.7 Mio CHF angestiegen, und die Rückzahlungen haben sich von 0.1 auf 0.7 Mio CHF erhöht. Der Staat erbringt aufgrund der Übernahme der Zinslasten eine erhebliche Zusatzleistung zur Finanzie­ rung des privaten Wohnungsbaus und neben den Stipendien (laufende Ausgaben) zur Unterstützung von Studierenden. Jährliche Spitzen ergaben sich bei den Investitionsausgaben, wenn die Dotationskapitalien für die Landesbank um bis zu 30 Mio CHF oder der Gasversorgung um bis zu 17 Mio CHF erhöht wurden. So verlangte die Geschäftsausweitung der LLB im betrachteten Zeitraum von 1979 bis 1993 die Erhöhung des Eigen- beziehungsweise Dotationskapitals von insgesamt 80 auf 160 Mio CHF. In den Zeitraum fällt auch der Auf­ bau der LGV, an der das Land im Jahre 1993 mit einem Dotationskapi­ tal von 16.5 Mio CHF und, mit Berücksichtigung der Kredite, zu nomi­ nal 34.9 Mio CHF beteiligt war.167 Das Dotationskapital des Landes an den Kraftwerken ist in der betrachteten Zeitspanne mit 2 Mio CHF gleich geblieben. Das LKW konnte die betriebliche Erweiterung auf­ grund der positiven Ertragslage selber finanzieren. Im jährlichen Durch­ schnitt hat der Staat in die Erweiterung der LLB und für den Aufbau der LGV (ohne Darlehen) 6.4 Mio CHF investiert. Die Investitionsbeiträge an die Gemeinden, die öffentlichen Unter­ nehmen, den privaten Sektor und an das Ausland sind im betrachteten Zeitraum nur geringfügig gewachsen. Dabei machen die Investitions­ beiträge an die Gemeinden mit zirka 20 Mio CHF den Hauptanteil die­ ser Ausgaben aus.168 Die Gemeinden suchten im Rahmen ihrer Investiti­ onsplanung um die Bewilligung entsprechender Mittel an, wobei für die einzelnen Hoch- und Strassenbauten und die mit dem Bau verbundenen Leitungsnetze gesonderte Anträge zu stellen waren. Das Wachstum der Investitionsbeiträge an die Gemeinden weist auf eine intensivere Ent­ wicklung der Investitionen bei den Gemeinden hin. Im betrachteten Zeitraum waren dies vor allem die Investitionsprojekte im Tiefbaube­ reich, die zur Erschliessung des Gemeindegebietes verwendet wurden. Bevorzugt von diesem Subventionssystem sind insbesondere finanz­ 167 Vgl. ReBe 1979 und 1993, S. 6. 168 Vgl. LGB1. 1991/71. Bis 1995 wurden nach Art. 7 des Subventionsgesetzes Gemeinde­ projekte mit Kosten über 100 000 Franken und Anschaffungen über 10 000 Franken unterstützt. Die Subventionsbeiträge lagen bis zur Einführung der Pauschalsubventio- nierung im Hoch- und Tiefbau in der Regel bei 30% und in der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zwischen 30 und 50%.
	        

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