Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Ausgaben nach Verwaltungsbereichen Entwicklung der Nettoeinnahmen Bezug genommen. Für die Jahre 1979 und 1993 ergeben sich netto betrachtet folgende Mehreinnahmen bezie­ hungsweise -ausgaben (in Mio CHF): 1979 1993 % p.a. Postwertzeichenstelle 22.4 6.3 -8,7 Postbetrieb160 1.4 -9.7 Telefon 7.1 18.2 7,0 Fernmeldewesen 0.7 0.7 0,0 M ehreinnahmen 31.6 15.5 -5,0 Wie aus Anlass des Jubiläums "75 Jahre Postvertrag" zum Ausdruck kam, hat sich der Vertrag bewährt und Liechtenstein Vorteile gebracht, insbesondere was den Standard der heutigen Einrichtungen, die Qualität der Leistungen und die zusätzlichen Einnahmen für den Staatshaushalt betrifft.161 Ausserdem stellt das Fürstentum Liechtenstein gemäss Art. 8 des Postvertrags eigene Postwertzeichen her. Die liechtensteinischen Briefmarken werden zur Frankierung nach den für die Schweiz gelten­ den Tarifen von den Poststellen ausgegeben sowie durch die Postwert­ zeichenstelle für Sammelzwecke verkauft. Liechtenstein ist es im Be­ reich der Philatelie gelungen, eine Marktnische zu finden; es konnte so seine Besonderheit als kleines Fürstentum für zusätzliche staatliche Ein­ nahmen nutzen. Die Einnahmen aus den Briefmarkenverkäufen für phi­ latelistische Zwecke sind jedoch, wie die Einnahmen aus den Vergleichs­ jahren zeigen, aufgrund der rückläufigen Nachfrage stark gesunken und in den vergangenen vierzehn Jahren auf die Hälfte geschrumpft. Die Ertragslage im Bereich Postzustellung und Postcheckverkehr hat sich im betrachteten Zeitraum um etwa 4.4 Mio CHF verschlechtert. Die entstandenen Mehrkosten konnten durch die von der Schweiz vor­ gegebenen Frankaturtarife nicht mehr in gleicher Relation abgedeckt werden. Wie weit sich die Kosten-/Leistungsverhältnisse in den liech­ tensteinischen PTT-Betrieben verändert haben, wäre genauer zu unter­ suchen. Der Staat trägt auch die investiven Ausgaben sowohl für den Bau und Unterhalt der Postgebäude als auch der Postautohaltestellen. 160 Nach der Formel E = A • rn der Zinseszinsrechnung ist das jährliche Wachstum (r) nicht berechenbar, da Anfangs- und Endwert (A/E) unterschiedliche Vorzeichen haben. 161 Vgl. LVa und LVo vom 5. September 1995. 83
	        

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