Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 formal-rechtlichen Anforderungen erhöht. Der Kleinstaat Liechten­ stein hat den Instanzenzug in Zivil- und Strafsachen an das Oberge­ richt sowie an den Obersten Gerichtshof zu gewährleisten. Die Zahlen der Kriminal- und Verkehrsstatistik weisen darauf hin, dass sich die Anforderungen an die Landespolizei erhöht haben.142 Wie aus dem Re­ chenschaftsbericht 1993 hervorgeht, stellen sich für die Landespolizei vor allem auch neue Herausforderungen in der internationalen Verbre­ chensbekämpfung und durch den Handel und Missbrauch von Betäu­ bungsmitteln. Bei der Beurteilung der Ausgabenentwicklung im Bereich Landge­ richt und öffentliche Sicherheit ist auch die Einnahmenseite zu berück­ sichtigen. Im Jahre 1979 konnten die Einnahmen durch Gebühren, Geldstrafen und Spesenersatz die Gesamtausgaben dieses Verwaltungs­ bereichs noch decken, im Jahre 1993 betrug der Nettoaufwand bereits 4.45 Mio CHF. Diese Gebühreneinnahmen ergeben sich vor allem im Bereich Gerichtswesen und Grundbuch und geringfügig durch Bus­ seneinnahmen der Landespolizei. In den Jahren 1979 und 1993 wurden Gerichts- und Öffentlichkeitsregistergebühren von 3.9 beziehungsweise 8.75 Mio CHF und Grundbuchgebühren von 1.3 beziehungsweise 1.5 Mio CHF sowie Bussen und Verwaltungsgebühren der Landespolizei von 0.1 beziehungsweise 0.3 Mio CHF eingenommen. 2.2.3. Verwaltungsbereiche mit starkem Wachstum 2.2.3.1. Allgemeine Verwaltung Der teils stetige und teils sprunghafte Anstieg der Ausgaben im Bereich Landtag, Regierung und Allgemeine Verwaltung ist auf verschiedene Ereignisse und Einflussfaktoren zurückzuführen. Einmalige besondere Ausgaben entstanden im Jahre 1985 durch die Kosten des Papstbesuches und die Bilderausstellung der Fürstlichen Kunstsammlung in New York. Unstetige Ausgabensprünge ergaben sich durch die Sozialversi- cherungs- und Gehaltsanpassungen für das Staatspersonal in den Jahren 1981 und 1991. Auf die Entwicklung der Ausgaben ausgewirkt haben sich zudem die Erhöhung der Beiträge an kulturelle und sportliche In­ 142 Vgl. dazu ReBe 1979, S. 91 und 180f., sowie ReBe 1993, S. 105 und 186. 70
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.