Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Ausgaben nach Verwaltungsbereichen rungen an die Verfahren zur Baubewilligung gestiegen sein.137 In An­ griff genommen wurde in diesen Jahren die Neuvermessung des Landes, die wegen der veralteten Vermessungspläne, der bestehenden Rechts­ unsicherheiten und der heutigen kartographischen Anforderungen drin­ gend erforderlich wurde. Im Jahre 1991 sind die Ausgaben im Gerichtswesen und der öffent­ lichen Sicherheit sprunghaft um 2.8 und in den folgenden zwei Jahren jeweils um etwa 1 Mio CHF gestiegen. Der hohe Anstieg im Jahre 1991 ist vor allem auf die Zunahme der Personalkosten zurückzuführen. Diese plötzliche Erhöhung ergab sich insbesondere aufgrund der Revi­ sion der Besoldungsverordnung und der Neueinreihung des Kaderper­ sonals in der Landespolizei.138 Zudem sind laufend neue Stellen geschaf­ fen worden. So hat sich von 1982 bis 1993 beim Gericht die Anzahl der Mitarbeiter mit vollem Dienstauftrag von 31 auf 42 erhöht. In den Zah­ len enthalten sind die Richter des Obergerichts und des Landgerichts sowie die Bediensteten des Offentlichkeitsregister- und Grundbucham­ tes, nicht jedoch das Personal der Staatsanwaltschaft, das in diesem Zeit­ raum von 2 auf 6 Mitarbeiter aufgestockt wurde.139 Bei der Landespoli­ zei ist die Anzahl der Mitarbeiter (Polizisten, Verwaltung und Gefäng­ nisaufseher) von 39 auf 62 angestiegen.140 Im Amt für Zivilschutz und Landesversorgung wurde das Personal von 2 auf 3 Mitarbeiter erhöht. In den Zahlen spiegeln sich noch nicht die erhöhten Anforderungen zur Gewährleistung der Rechtsprechung und öffentlichen Sicherheit wider. Aufgrund der bilateralen und multilateralen Abkommen und der Mitgliedschaft Liechtensteins in den verschiedenen internationalen Organisationen sowie aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen und des Holdingwesens sind zunehmend auch ausländische Rechts­ normen zu berücksichtigen.141 Infolge der Reform des Strafgesetzbu­ ches (LGBl. 1988/37) und der Strafprozessordnung (LGB1. 1988/38) hat sich der Aufwand für die Rechtsprechung durch die zusätzlichen 137 In den Vergleichsjahren 1979 und 1993 ist das bewilligte Bauvolumen mit etwa 600 000 m3 pro Jahr, von den extremen Schwankungen im Jahre 1983 und 1990 abgesehen, auf demselben Niveau geblieben. 138 Vgl. ReBe 1991, S. 57f. 139 Für die Staatsanwaltschaft sind die Ausgaben nicht unter dem Gerichtswesen, sondern unter der allgemeinen Verwaltung aufgeführt. mo Vg] ßuA vom 26. November 1982 betreffend Bestand und Bedarf an Stellen bei der Landesverwaltung und beim Landgericht, S. 19 und Stellenplan; Nr. 47/1993, S. lOf. M1 Vgl. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, Register 1993, Staatsverträge, S. 155ff. 69
	        

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