Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 gleich ganz ausgeschlossen.127 Der Staat hat sich zwar bemüht, einen ge­ wissen Ausgleich bei den durchschnittlichen Gemeindeeinnahmen zu schaffen, doch einzelne Gemeinden weisen immer noch erhebliche Un­ terschiede zum Landesmittel pro Einwohner auf.128 Die Finanzsituation der Gemeinden war bis Ende der achtziger Jahre durchwegs gut, sie hat sich aber dann vor allem für die kleinen Gemein­ den zusehends verschlechtert, so dass die Gemeinden Planken, Gam- prin, Schellenberg und Ruggell im Jahre 1992 eine Nettoverschuldung von insgesamt 11.8 Mio CHF auswiesen. Demgegenüber verfügten die restlichen Gemeinden, im besonderen Vaduz, über Reserven von 117.6 Mio CHF.129 In den politischen Aushandlungen zum Finanzausgleich war die aktuelle finanzielle Lage massgebend, wobei sich die kleineren Gemeinden offensichtlich nicht voll durchsetzen konnten. Bei den jährlichen Anpassungen des Finanzausgleichs stehen die bei- tragsmässigen Zahlungen an die Gemeinden im Mittelpunkt des Interes­ ses und weniger das System und die Berechnung des Finanzausgleichs. Das System ist auf die durchschnittlichen Steuereinnahmen der Gemein­ den abgestimmt, und die Festlegung der Ansätze ist vom politischen Aushandlungsprozess zwischen den Gemeinden und dem Land be­ stimmt. Der Finanzausgleich ist nicht im Sinne eines Lastenausgleichs konzipiert, in dem die Aufgabenteilung sowie die infrastrukturellen Verhältnisse und Besonderheiten der Gemeinden berücksichtigt werden. Ebenso werden im Finanzausgleich besondere Leistungen, welche die Gemeinden über ihre Grenzen hinaus für andere Gemeinden, das Land und die Region erbringen (spillover), nicht berücksichtigt. 2.2.2. Verwaltungsbereiche mit geringem Wachstum Die Ausgaben in den anderen Verwaltungsbereichen Land- und Wald­ wirtschaft, Gesundheitswesen, Bauwesen, Gerichtswesen und Sicherheit sind in den Jahren 1979 bis 1993 von 19.5 auf 50.5 Mio CHF gestiegen, was einem jährlichen Wachstum von 7,0 Prozent entspricht. Es handelt sich hier um traditionell staatliche Aufgabenbereiche, die in ihrer Grös- senordnung weniger ins Gewicht fallen: 127 Vgl. ReBe 1979, S. 117, und ReBe 1993, S. 143. 128 Vgl. ReBe 1993, Tabelle Finanzausgleich, S. 143. 129 Stabstelle Finanzen, Auswertung zur Vermögenslage der Gemeinden vom 31.12.1992. 66
	        

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