Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Ausgaben nach Verwaltungsbereichen gesamten Steuern, Stempelabgaben und Zölle, die den Finanzausgleich speisen, sind in den Vergleichsjahren von 77.2 Mio CHF auf 188.9 Mio CHF angewachsen.124 Diese Zuwächse wurden jedoch nicht dem ur­ sprünglichen Anteil entsprechend an die Gemeinden weitergegeben, da von 1979 bis 1993 die Zuteilungsquote für den nicht zweckgebundenen Finanzausgleich von 28 Prozent auf 15 Prozent reduziert wurde. Die elf Gemeinden sind an der Vermögens- und Erwerbssteuer, der Kapital- und Ertragssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer direkt beteiligt. Auf die Vermögens- und Erwerbssteuer erheben die Gemein­ den einen Zuschlag (Steuerfuss) von 200 Prozent, d.h. sie erheben zu­ sätzlich zu den Landessteuern den zweifachen Steueranteil.125 Bei der Kapital- und Ertragssteuer fliesst die Hälfte der Einnahmen in die Ge­ meindekassen, ein weiteres Sechstel fliesst in den Finanzausgleich, und der Rest verbleibt dem Land. Bei der Grundstückgewinnsteuer erhalten die Gemeinden zwei Drittel und das Land ein Drittel der Einnahmen. Die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Gemeinden sind im Anhang des Rechenschaftsberichtes detailliert angeführt.126 In der folgenden Ubersicht sind die staatlichen Transferzahlungen an die Gemeinden wiedergegeben (in Mio CHF): 1979 1993 % p.a. Grundstückgewinnsteuer 2.7 
4.7 4,0 Kapital- und Ertragssteuer 7.7 21.7 7,7 Finanzausgleich 21.6 
34.7 3,4 übrige Ausgleichszahlungen 0.0 0.8 Gesamt Finanzzuweisungen 32.0 61.9 4,8 Wie die Tabelle zeigt, sind die Erhöhungen der Finanzzuweisungen an die Gemeinden vor allem auf die Steueranteile an der Kapital- und Er­ tragssteuer zurückzuführen. Von der Erhöhung der Kapital- und Er­ tragssteuer haben aber vor allem die Gemeinden Vaduz und Schaan pro­ fitiert. Im Jahre 1979 gelangten in einer ersten Stufe noch alle Gemein­ den in den Genuss des Finanzausgleichs, heute sind die Gemeinden Vaduz und Schaan als einkommensstarke Kommunen vom Finanzaus­ 124 ReBe 1979, S. 112 und ReBe 1993, S. 141. 125 Der Steuerfuss der Gemeinde Schaan beträgt 170 %. 126 Vgl. ReBe 1994, S. 164ff. 65
	        

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