Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Grundlagen Aufgrund des Zollvertrags kam es mit der Eidgenossenschaft zu wei­ teren Abkommen; so übernahmen zum Beispiel die Schweizer PTT-Be- triebe öffentliche Aufgaben im Land. Zusätzlich wurden Leistungen im Bildungswesen oder in der Spitalversorgung schweizerischen (und auch österreichischen) Institutionen übertragen. So kam es auch zu gemein­ samen Trägerschaften, wie zum Beispiel beim Kantonsspital Grabs, der Gewerblichen Berufsschule Werdenberg, der Kaufmännischen Berufs­ schule und dem Neu-Technikum Buchs oder der Abfallentsorgung in Buchs. Diese Aufgabenteilung kam zustande, weil landesintern die er­ forderlichen Kapazitäten und Fachkräfte fehlen und umgekehrt es für die Schweizer Verwaltungen und Betriebe keinen besonderen Mehrauf­ wand mit sich bringt. Daneben profitiert das Land von der Infrastruktur seiner Nachbarstaaten, indem das Geld- und Kreditwesen gesichert (Währungsvertrag), keine eigene Landesverteidigung, kein Hochschul­ wesen und keine spezialisierte Krankenversorgung erforderlich sind. Liechtenstein ist vor allem im Bildungsbereich vorwiegend auf schweizerische Berufsschulen, höhere Fachschulen und Universitäten angewiesen, die aufgrund von Verträgen die Ausbildung für einen gros­ sen Teil der jugendlichen Bevölkerung übernehmen. Im Bereich Berufs­ bildung besuchten 1994 alle 863 in Liechtenstein wohnhaften Lehrlinge Berufsschulen der benachbarten Schweiz.86 Auffallend ist die Vielzahl nicht publizierter Vereinbarungen mit einzelnen Bildungsinstitutionen der benachbarten Schweiz und Österreichs.87 Von besonderer Bedeu­ tung ist das Interkantonale Hochschulabkommen, mit dem sich Liech­ tenstein Studienplätze an den Schweizer Universitäten sichern konnte.88 Als weitere Form der Zusammenarbeit hat sich zwischen den Kantonen St. Gallen, Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein die gemein­ same Trägerschaft für das Neu-Technikum Buchs herausgebildet. Ein weiterer nach aussen delegierter Aufgabenbereich besteht im Gesund­ heitswesen durch die verschiedenen Vereinbarungen mit den Vertrags­ spitälern der Ostschweiz und Vorarlbergs.89 Mit dem Beitritt zum EWR im Jahre 1995 zeichnen sich für Liechten­ stein neue Herausforderungen und Aufgaben durch die Übernahme 86 Amt für Berufsbildung, Verzeichnis der Lehrlinge aus Liechtenstein, Stand Oktober 1994. 87 Vgl. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, S. 185ff. 88 Von den mehr als 400 Studenten aus Liechtenstein studierten etwa 350 an Universitäten und Hochschulen der Schweiz. Vgl. ReBe 1994, S. 59. 89 Vgl. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, Register 1995/96, (Stand 1. Mai 1996). 48
	        

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