Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Grundlagen "Rückstellungen" dem Investitionsfonds zufliessen (LGBl. 1974/73). Sowohl in bezug auf die Einlagen und Entnahmen als auch in bezug auf den Vermögensstand war der Investitionsfonds der wichtigste Fonds.43 Im Vergleich zu den schweizerischen Kantonen bekamen die Fonds­ reserven in Liechtenstein ein Ubergewicht, das sich zwar historisch, aber nicht mehr finanzwirtschaftlich begründen liess.44 Die sichere und liquide Anlage der Fondsmittel ging zulasten des Ertrags. Die Vermö­ gensverwaltung für die verschiedenen Fonds war aufwendig und behin­ derte eine geld- und kapitalmarktgerechte Bewirtschaftung der öffent­ lichen Finanzen. Die Anlage zweckgebundener Mittel bei gleichzeitiger Aufnahme erheblicher Fremdmittel erschien auch der Regierung nicht mehr sinnvoll, so dass sie im Zusammenhang mit dem Finanzleitbild 2005 die Auflösung der verschiedenen Fonds beantragte.45 Im Langzeitvergleich der Landesrechnungen ist von 1975 bis 1997 die zweifache Buchführung der Fondsbewegungen sowohl in der Fonds­ rechnung als auch in der Laufenden Rechnung zu berücksichtigen. Die doppelte Buchführung ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Art. 8 FHG die Einlagen in und die Entnahmen aus den Fonds in der Laufen­ den Rechnung auszuweisen sind. Entsprechend dem Bruttoprinzip sind in der Landesrechnung die Einnahmen und Ausgaben bei den Fonds in voller Höhe auszuweisen und bei Übertragung in die Fondsrechnung wieder gegenzubuchen. Fondseinlagen scheinen deshalb als Aufwand und Fondsentnahmen als Ertrag in der Laufenden Rechnung auf. Auf­ grund dieser nochmaligen Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben als Fondseinlagen und -entnahmen ergibt sich für diesen Zeitraum eine buchhalterische Doppelerfassung und damit eine Aufblähung der Rech­ nung um die Fondsbewegungen.46 43 Ende 1994 betrug das gesamte Fondsvermögen 156 Mio CHF, davon waren im Investi­ tionsfonds 117 Mio CHF enthalten. Vgl. ReBe 1993, S. 37f. 44 Vgl. Rechnung 1994 des Kantons St. Gallen, S. 21 Off., und Rechnung 1994 des Kantons Graubünden, S. 137ff. Der Staatsfonds des Kantons St. Gallen betrug Ende dieses Jahres 20.9 Mio CHF, und das Total der Legate, Stiftungen und Fonds des Kantons Graubün­ den betrug 12.9 Mio CHF. 45 Vgl. BuA, Nr. 12/1997, S. 10f., und 99/1997, S. 11 f., mit den Regierungsvorlagen zur Auflösung der Fonds. 46 Vgl. ReBe 1974, S. 8 und S. 27 sowie ReBe 1975, S. 26. So hat sich mit dem Wechsel der Rechnungssysteme das Total der Laufenden Rechnung im Jahre 1974 von 115 Mio CHF im Jahre 1975 sprunghaft auf 173 Mio CHF erhöht. Zeitvergleiche über die Entwick­ lung des staatlichen Haushalts von Liechtenstein, die weiter als 1975 zurückgehen oder über das Jahr 1998 hinausreichen, haben diese Änderung im Rechnungssystem bzw. die Auflösung der Fonds mitzuberücksichtigen. 34
	        

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