Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Grundlagen bungen eigentlich darauf ausgerichtet war, eine finanzwirtschaftlich an­ gemessene Selbstfinanzierung der Investitionsausgaben sicherzustellen. Abschreibungen werden in der Landesrechnung im Konto 9 (Finan­ zen, Steuern) global vorgenommen und nicht den einzelnen Funktions^ bereichen der Laufenden Rechnung verrechnet. Dadurch werden in den Konten 0 bis 8 nur die kassenmässigen Ausgaben und Einnahmen, nicht aber der Aufwand und Ertrag erfasst, der durch den Wertverzehr bezie­ hungsweise die erforderlichen jährlichen Reinvestitionen in den einzel­ nen Funktionsbereichen und Verwaltungseinheiten entsteht. Zudem werden im Konto 0 (Allgemeine Verwaltung) Heizungs-, Strom-, Un­ terhalts-, Miet-, Bewachungs-, Reinigungs- oder Versicherungskosten als "nicht aufteilbare Aufgaben" gesammelt erfasst und nicht weiter den einzelnen Verwaltungseinheiten bzw. Kostenträgern verrechnet. Die einzelnen Verwaltungs- beziehungsweise Funktionsbereiche der Lau­ fenden Rechnung und der Investitionsrechnung erfassen somit nur die geldwertmässigen Einnahmen und Ausgaben, auch wenn die Spalten in der Landesrechnung mit Aufwand und Ertrag bezeichnet sind. Die Laufende Rechnung kann damit in keiner Weise den betriebs­ wirtschaftlichen Nachweis der Wirtschaftlichkeit oder Substanzerhal­ tung erbringen. Es ist daher grundlegend verfehlt, aufgrund der Ergeb­ nisse der Laufenden Rechnung auf den wirtschaftlichen Erfolg staat­ licher Aufgaben- und Leistungsbereiche schliessen zu können.40 Die Gleichsetzung der Haushaltsrechnung mit einer betriebswirtschaft­ lichen Erfolgsrechnung erscheint jedoch nicht nur vom Rechnungs­ system her gesehen fraglich, sondern auch deshalb, weil im öffentlichen Bereich andere Zweck- und Zielsetzungen zu berücksichtigen sind als bei privatwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen. Da der wirtschaft­ liche Erfolg einer privaten Organisation von den in einer Periode ent­ standenen Wertzuflüssen und dem Wertverzehr entscheidend beein- flusst wird, ist die buchmässige Behandlung von Abschreibungen und Wertberichtigungen für das Ergebnis von Bedeutung.41 Das Ergebnis der Laufenden Rechnung (Ertragsüberschuss) resultiert aus den Mehr­ einnahmen abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen und buchhalte­ risch zusätzlich vorgenommenen "Abschreibungen" (Amortisationen). 40 Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, Nr. 71/1995, S. 9. 41 So ist im privatwirtschaftlichen Bereich die Substanzerhaltung für den wirtschaftlichen Erfolg wesentlich, denn: "Erst wenn das Leistungspotential erhalten ist, kann ein be­ trieblicher Gewinn entstehen." Vgl. Rieder L./Siegwart H., S. 96. 32
	        

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