Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Grundlagen nungsjahr zugeordnet und eine aufwandsgerechte buchhalterische Ab­ grenzung vorgenommen werden kann.30 Die Finanz- und Zahlungsvor­ fälle können damit nicht nur formell hinsichtlich des Rechnungsdatums, sondern auch materiell hinsichtlich einer periodengerechten Zuordnung geprüft werden. 1.2.3. Landesrechnung: Aufbau und Besonderheiten Entsprechend Art. 16 FHG sind in der Landesrechnung die Verwaltungs­ und Vermögensrechnung sowie die Bürgschafts- und Garantieverpflich­ tungen, der Stand der Verpflichtungskredite und die Rechnungen der Stif­ tungen enthalten. In der Verwaltungsrechnung werden gemäss Art. 5, 6 und 7 FHG der jährliche Aufwand und Ertrag der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung erfasst. Die Vermögensrechnung gibt den Stand und die Zusammenfassung des Landesvermögens am Jahresende wieder. Der Aufbau der Landesrechnung und die Verknüpfungen zwi­ schen den einzelnen Teilrechnunge'n lässt sich wie folgt darstellen: Verwaltungsrechnung Laufende Rechnung Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Fondseinlagen Fondsentnahmen Abschreibungen Ertragsüberschuss 
Ausgaben Einnahmen Abschreibungen (Deckungs-Ertragsüberschuss überschuss) Fehlbetrag Vermögensrechnung Vorjahresbilanz per 31.12. Jahresbilanz per 31.12. Finanzvermögen Verwaltungsverm. Deckungskapitalien 
Fremde Mittel Eigene Mittel 
Finanzvermögen Verwaltungsverm. Deckungskapitalien 
Fremde Mittel Reinvermögen Ertragsüberschuss Fondsrechnungen Erfolgsrechnungen Vermögensrechnungen Fondsausgaben Fondseinnahmen Vermögen 1.1. Vermögen 31.12. 30 Auskunft von Gerold Matt, Leiter der Stabstelle Finanzen, vom 29. September 1995. 26
	        

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