Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gestaltungsempfehlungen wicklung (OE) der betreffenden Verwaltungseinheiten. Geeignet er­ scheint insbesondere die Verwendung eines Organization Assessment Ansatzes, so wie dies Strehl für Reformprojekte in der öffentlichen Ver­ waltung aufzeigt.509 Solche Entwicklungsprozesse unterliegen nicht nur der Steuerung von aussen oder oben, sondern beziehen Problemlö- sungs- und Steuerungsprozesse innerhalb der Institutionen und Verwal­ tungseinheiten mit ein. Die Institutionsentwicklung als Handlungsmu­ ster ist pragmatisch ausgerichtet und hat von einer realistischen Ein­ schätzung des Möglichen und Machbaren auszugehen, wobei beim Setzen von Veränderungsimpulsen eigendynamische Entwicklungen mit einzukalkulieren sind. Für die erfolgreiche Umsetzung der Vorschläge ist es erforderlich, dass die konzeptionellen Veränderungen im Rahmen eines Projektplanes festgelegt werden. Bei den hier aufgezeigten Gestaltungsempfehlungen wurde bewusst auf eine Prioritätenfestlegung und einen Vorgehensplan verzichtet. Es bleibt den entscheidenden Organen, insbesondere der Regierung, vorbehalten, nach eigener Lagebeurteilung und Gewichtun­ gen unter Abschätzung der Realisierbarkeit einzelner Vorschläge einen Projektplan zu erstellen und die erforderlichen Veränderungen in die Wege zu leiten. Entscheidend für das Gelingen eines solchen Reform- und Entwicklungsansatzes ist es, sich von traditionellen Mustern partei­ politischer Einflussnahme zu lösen und auf bisherige Besitzstände in der Verwaltung zu verzichten, um neue Leitbilder zu entwickeln.510 Wichtig dabei ist, die Institutionsentwicklung als staatliche Aufgabe zu begrei­ fen, die auf eine Verwirklichung von Gestaltungskonzepten mit laufen­ der Veränderung der Strukturen hinzielt und kollektive Willensbildung und Entscheidung, Konfliktregelung und Konsensbildung sowie Aus­ einandersetzungen um Macht, Einfluss und Ressourcen ebenso mit- einschliesst.511 509 Vgl. Strehl F., S. 41 ff. Vgl. dazu auch: European Foundation for Quality Management. 510 Vgl. Behrens F. und Stöbe S., S. 29ff. 511 Vgl. Hesse J./Benz A., S. 245. Zur Machtausübung in Verwaltungen vgl. auch Strehl F., S. 224ff. 255
	        

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