Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Zusammenfassung nelle Veränderungen vorangetrieben werden. Die Induktion eines sol­ chen Lernprozesses ist der entscheidende und erfolgversprechende An­ satz zur Modernisierung der liechtensteinischen Landesverwaltung. Er­ forderlich dazu sind der Wille der politischen Entscheidungsträger, die Entwicklung der entsprechenden Führungsstrukturen und Prozesse so­ wie die Möglichkeit zur Mitwirkung der beteiligten Akteure. Werner Bussmann hat in einem Beitrag versucht, das Spannungsfeld der heutigen Anforderungen an die Verwaltung aufzuzeigen und einen Ansatz zu entwickeln, mit welchem das Management im öffentlichen Sektor verwaltungswissenschaftlich auf eine tragfähige Basis gestellt werden kann.506 Den Merkmalen der legalen Herrschaft (Regelkonfor­ mität, Berechenbarkeit, Geheimhaltung und Hierarchie) stellt er die Hauptanforderungen an eine moderne Verwaltung gegenüber (Ökono­ mik, Responsivität, Transparenz sowie Differenzierung und Integra­ tion). Zur besseren Vereinbarkeit von Ökonomik und Regelbindung schlägt er vor, mit Finalprogrammen, informellem Verwaltungshandeln, Vereinbarungen und Koordination einen Lernprozess zur Verwaltungs­ modernisierung zu induzieren. Zentrale Instrumente dazu sind der Wettbewerb, die Netzwerke, Evaluationen und das Wissen (Wissen­ schaft). Einer nur auf das NPM abgestützten Modernisierung der Ver­ waltung steht der Autor kritisch gegenüber, da das Koordinieren und das Lernen eher ein Schattendasein fristen, wenn die Ausformulierung von Leistungsaufträgen durch die auftraggebenden Stellen immer mehr von den aktuellen Implementationsverhältnissen abgekoppelt wird.507 Zur Verwirklichung der Gestaltungvorschläge ist es erforderlich, dass das entsprechende Know how aufgebaut und qualifizierte Fach- und Führungskräfte eingesetzt werden. Damit ein institutioneller Kultur­ wandel in der Verwaltung stattfinden kann, ist eine entsprechende Weiterbildung und Motivation der Verwaltungsangestellten erforder­ lich. 
508 Unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse empfehle ich zur weiteren Reform der liechtensteinischen Verwaltung und Haus­ haltsführung eip prozessuales Vorgehen mit schrittweiser Lösung anste­ hender öffentlicher Aufgabenstellungen und eine Organisationsent­ 506 Vgl. Bussmann W.: Paradigma der Verwaltung(swissenschaft), S. 336ff. 507 Vgl. Bussmann W.: Paradigma der Verwaltung(swissenschaft), S. 25ff. 508 Vgl. Martinez S. und Schwöbl P., S. 356ff. und 49ff., sowie Fugmann-Hccsing A., 365ff. 254
	        

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