Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gestaltungsempfehlungen Finanz-, Investitions- und Programmplanung unter Beizug der Pla­ nungsträger und -adressaten zu achten ist. Im Sinne einer rollenden Planung ist es wichtig, dass seitens des Landtags verbindliche Eckwerte und Zielvorgaben für die jeweils nächstfolgende Planungsstufe für die Landesverwaltung vorgegeben werden. 5.6.2. Aufbau einer Kostenrechnung In ihren Thesen zur künftigen Gestaltung des öffentlichen Rechnungs­ wesens betrachten Ernst Buschor und Klaus Lüder die weitere Entwick­ lung der Finanzrechnung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Wirkungsrechnung für vordringlich.492 Wenn die öffentliche Rechnung dem Anspruch eines effektiven Informations- und Führungsinstruments gerecht werden will, dann ist für eine wirkungsorientierte Verwaltungs­ führung eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen. Bedingt durch die gesammelte Verbuchung der Abschreibungen auf das Konto 9 (Abgaben und Zinsen), kann der kbstenmässige Aufwand der einzelnen Funktionsbereiche beziehungsweise Verwaltungseinheiten nicht ermittelt werden. Ebenso stellen darin die sogenannten Erträge keine wertmässige Gegenleistung, sondern lediglich Entgelte (Ge­ bühren) für die Inanspruchnahme besonderer staatlicher Einrichtungen und Leistungen dar. Um ein aussagekräftiges leistungswirtschaftliches Rechnungswesen für den staatlichen Haushalt einzuführen, fehlen wich­ tige Voraussetzungen.493 Zur differenzierten Betrachtung einzelner Funktions- und Verwaltungsbereiche wäre es erforderlich, zwischen den direkt zurechenbaren Ausgabearten (Einzelkosten) und den allgemeinen Aufwandsarten (Gemeinkosten) zu unterscheiden und kostengerechte Umlageschlüssel für die Zurechnung der Gemeinkosten zu finden. Dazu sollten im Ämterplan klare Zuständigkeitsbereiche mit Kostenverant­ wortlichkeiten geschaffen werden. Zudem wäre eine klare Gliederung der öffentlichen Leistungen und Grundfunktionen vorzunehmen und ein entsprechender funktioneller Kontoschlüssel einzuführen, der eine systematische Auswertung der Kosten für die gesetzlichen Aufgaben- und Leistungsbereiche ermöglicht. 4.2 Vgl. Buschor E. und Lüder K., S. 162ff. Vgl. dazu auch Schwarze J., S. 150ff. 4.3 Vgl. Buschor E. und Lüder K., S. 162ff. 249
	        

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