Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gestaltungsempfehlungen 5.6. Planungs-, Budgetierungs- und Rechnungssystem Damit für die Planungsträger und -adressaten eine Verbindlichkeit ent­ steht und im Sinne einer rollenden Planung mittelfristige Projektpläne und Programme sowie die Stellenplanung in ein Planungssystem inte­ griert werden, ist die heutige Praxis der Finanzplanung zu überdenken und neu zu gestalten. Aus dem verbindlichen Finanzplan sollten sich die jährlichen Zielvorgaben für die weitere Budgetierung ergeben, um die darauf abgestimmte kurzfristige Massnahmen- und Mittelplanung durchführen zu können. Wieweit die politischen Planungsträger und -adressaten sich in ein rationelles und verpflichtendes Planungssystem einbinden lassen wollen, bleibt wohl die Gretchenfrage hinsichtlich der gesamten Weiterentwicklung des öffentlichen Planungs-, Budgetie- rungs- und Rechnungssystems. Es ist zu vermuten, dass die Politiker bei den reichlich vorhandenen finanziellen Ressourcen eher situativ auf be­ stimmte Situationen reagieren und sich in ihrem Entscheidungsspiel­ raum nur ungern durch längerfristig ausgerichtete Leitplanken ein­ schränken lassen wollen. Dennoch, diese Führungssysteme sind eine entscheidende Grundlage, wenn man in der Haushaltsführung nicht nur reagieren, sondern auch agieren will. 5.6.1. Integrierte Finanz-, Investitions- und Programmplanung Andre Winter kommt in seinen Ausführungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Finanzplanung des Bundes zum Schluss, dass die Zurückgewinnung der Handlungsfähigkeit davon abhängt, wie das Mit­ tel der Finanzplanung von der Regierung eingesetzt und vom Parlament und der Öffentlichkeit verstanden wird.491 Er weist darauf hin, dass eine Finanzplanung, die nicht auf eindeutigen Prioritäten und Schwerpunk­ ten beruht und keine Prognosealternativen berücksichtigt, praktisch wirkungslos ist. Dazu führt er weiter aus: "Um zu optimalen Resultaten zu gelangen, muss zwischen der Sach- und Finanzplanung ein einwand­ freies Feed-back bestehen." Eine Verknüpfung von Legislatur- und «" Vgl. Winter A., S. 178ff. 247
	        

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