Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gestaltungsempfehlungen In der gegenwärtig günstigen Finanzlage ist die geplante Bildung einer allgemeinen Reserve und einer Reserve für Krisen und Katastro­ phen von je 100 Mio CHF keine herausfordernde Zielsetzung, die es er­ forderlich machen würde, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren und ausgabenseitig nach wirklichen Einsparungen suchen muss.461 Die Frage, wieweit Liechtenstein finanzielle Reserven bilden soll oder sich allenfalls verschulden kann, ist primär eine finanzpoliti­ sche und weniger eine finanzwissenschaftliche Frage.462 Bei der Festle­ gung der gewünschten Finanzreserven oder einer -Verschuldung sind vor allem realpolitische Fragen gestellt, wieweit der öffentliche Sektor gegenüber dem privatwirtschaftlichen wachsen und der finanzielle Handlungsspielraum durch Reservenbildung offengehalten werden sol­ len. Politisch entscheidend ist, wie die Wähler zu einer Ausweitung der Staatsquote und zu einer Reservenbildung beziehungsweise einer Ver­ schuldung stehen. Einschränkungen des öffentlichen Sektors und die ge­ zielte Bildung von Finanzreserven hätten vor allem in der gegenwärtigen guten Einkommenslage den "erzieherischen Wert", dass der Staat nicht allen Ansprüchen und Einzelinteressen gerecht werden will und kann. Aufgrund der Kleinheit Liechtensteins und des damit verbundenen höheren Risikopotentials für den Staatshaushalt, insbesondere hinsicht­ lich der Unsicherheiten bezüglich der Entwicklungen im Gesellschafts­ wesen, der wirtschaftlichen Abhängigkeit von einzelnen Industriebetrie­ ben und dem Finanzdienstleistungssektor oder hinsichtlich der geringen Einflussmöglichkeit des Staates auf die internationalen Wirtschafts- und Handelsabkommen, erachte ich die Bildung von Finanzreserven als eine existentiell wichtige Zielsetzung für die Finanzpolitik des Landes. Zur Bewältigung einer möglichen wirtschaftlichen Krise bedarf es insbeson­ dere bei rückläufiger Entwicklung der Staatseinnahmen ausreichender Finanzreserven. Um rechtzeitig darauf reagieren zu können, sind Kri­ senszenarien mit Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Staatshaus­ 461 Vgl. BuA zum Finanzleitbild 2005 (Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes) und zu den Gesetzesvorlagen über die Auflösung der Fonds und die Gliederung des staat­ lichen Reinvermögens, Nr. 99/1997, S. llff. <62 Vgl. dazu: Blankart Ch., S. 327ff., Gandenberger O., S. 480ff. und 504ff., sowie Jaeger F./ Schips B. Die Finanzwissenschaft befasst sich vor allem mit den konjunkturellen, zeit­ lichen (Verteilungs-)Wirkungen einer Staatsverschuldung und führt zum Ausmass und zur An der staatlichen Verschuldung Erwägungen hinsichtlich des Geld- und Kapital­ markts, des Zinsniveaus und der Zinsbelastung sowie liquiditäts- und stabilitätspoliti­ schen Auswirkungen an. 229
	        

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