Schlussfolgerungen schlägt. Der Bericht der GPK im Landtag stützt sich ausserdem auf den der externen Revisionsstelle ab und übt kaum Kritik, sondern be schränkt sich auf die Begründung der Abweichungen des Budgets. Wie sich auch in den Berichten der GPK zu den Landesrechnungen der ver gangenen Jahre feststellen lässt, ist der allgemeine Kommentar zum Rechnungsergebnis, zu eventuellen Abweichungen oder zur Entwick lung der Landesrechnung im Interesse der Mehrheitspartei des Landtags verfasst; es gibt keine zusätzliche Minderheitsberichterstattung. Zu den Controllingaufgaben gehören auch die Systementwicklung und -koordination des Rechnungswesens und die Rahmenfestsetzung für das interne Kontrollsystem.454 Solche System- und Verfahrensaudits sind ebenfalls als typische Aufgaben der internen Revision zu betrach ten, die in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal und Orga nisation durchgeführt werden sollten. Durch das starke Engagement im Tagesgeschäft besteht jedoch die Gefahr, dass für solche konzeptionelle Uberprüfungen und Entwicklungen zu wenig Zeit bleibt. Seit 1995 wurde an der Umstellung des Budgetierungsprozesses gearbeitet, aus serdem wirkten der Stabstellenleiter, Gerold Matt, und seine Mitarbeiter in den Arbeitsgruppen zum Finanzausgleich, zum Finanzleitbild 2005 und zur Einführung einer Kostenrechnung mit. Dabei nahmen sie eher die Rolle der Datenlieferanten und Fachexperten wahr und konnten zu wenig konzeptionell als System- und Organisationsentwickler mitwir ken. So bedauerte der Leiter der Stabstelle Finanzen, dass für konzeptio nelle Vorarbeiten oft zu wenig Zeit bleibt, um an der erforderlichen Wei terentwicklung des Planungs-, Budgetierungs- und Rechnungssystems oder anderen Grundlagen und Instrumenten zu arbeiten. Zu den aufwendigen Bereichen des Gesundheits- und Bildungswe sens, insbesondere zu den Kostenbeiträgen an die (ausländischen) Ver tragsspitäler und die Krankenkassen sowie zur beruflichen und univer sitären Ausbildung, fehlen bislang Vergleichszahlen, die Aufschluss über die Kostenrelationen zwischen in- und ausländischen Institutionen ge ben könnten. Nach Auskunft der Stabstelle Finanzen ist das Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Amtsstellen mit der weiteren Durchführung der Staatsver träge beauftragt.455 Es gibt somit keine übergreifende Kontrolle der Ver 454 Vgl. Allgäuer T., S. 190f. 455 Vgl. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, Register 1995/96, S. 163ff. 223