Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Zusammenfassung Rechnungsposten nachgehakt und die Regierung auf kritische verwal­ tungsinterne Verhältnisse angesprochen werden. Doch diese Fragen und Kritikpunkte beziehen sich mehr auf die verwaltungsinternen Verhält­ nisse und die Führung der Amtsbereiche und weniger auf das Ergebnis der Landesrechnung. Da das Rechnungsergebnis in der Regel besser ausfällt als der Voranschlag, kann sich der Landtag auch kaum zur Lan­ desrechnung kritisch äussern und muss den Rechnungs- und Rechen­ schaftsbericht der Regierung genehmigen. Faktisch nur geringe Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten haben die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Landtags. Wie schon Thomas Allgäuer feststellte, unterliegen die Kommissionen vor allem zeitlichen, fachlichen und parteipolitischen Beschränkungen und Einflüssen.453 Die Vorberatungen der Finanzkommission zum Budget oder zu einzelnen Finanzvorlagen fallen in der Regel kurz aus. Die Be­ richte des Präsidenten der Finanzkommission zur Finanzplanung und zum Voranschlag fallen durchwegs positiv aus und bestätigen die Fi­ nanz- und Budgetpolitik der Regierung. So wird darin weder auf kriti­ sche Punkte eingegangen noch wird Antrag für wichtige Weichenstel­ lungen und Korrekturmassnahmen gestellt. Behindernd für einen offe­ nen Meinungsaustausch und eine konkrete Beschlussfassung ist auch, dass die Landtagsabgeordneten in den Kommissionssitzungen partei­ politisch Zurückhaltung üben. Durch die getrennte Behandlung des Voranschlages und der Landesrechnung in den beiden Kommissionen kann sich der Regelkreis zwischen Budgetierung und Kontrolle auch nicht schliessen. Seitens der GPK werden daher auch keine konkreten Anregungen oder gar Anträge zur weiteren Finanzplanung oder zur Budgetierung gemacht. Bei der GPK lässt sich die mangelnde Einflussmöglichkeit darauf zurückführen, dass bei der Prüfung der Ämter der Zeitdruck, das z.T. fehlende Fach- und Hintergrundwissen und die weitgehende Identifi­ kation der Kommissionsberichte mit den Informationen, Anliegen und Beurteilungen der Amtsleiter kein kritisches Urteil zulassen. Die Lan­ desrechnungen werden in zeitlich knapp bemessenen Sitzungen be­ handelt, wobei die Stabstelle Finanzen weitgehend die Informationen bereitstellt und die inhaltlichen Schwerpunkte bei der Behandlung vor­ 453 Vgl. Allgäuer T., S. 73ff. 222
	        

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