Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Schlussfolgerungen und Finanzplanung empfehlenswert, auch einen mittelfristigen Stellen­ plan als Rahmen für die weitere Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung festzulegen.452 Zur nachträglichen Verabschiedung des Finanzgesetzes nach der vor­ angehenden Genehmigung des Voranschlages bleibt anzumerken, dass auch hier die zeitliche Abfolge in Frage zu stellen ist. Im jährlichen Finanzgesetz werden wichtige Steuer- und Gebührenansätze sowie Bei­ tragssätze beschlossen, die sich vor allem auf die Einnahmen des Staates und die Transferzahlungen zu anderen öffentlich-rechtlichen Körper­ schaften auswirken. Eine abweichende Meinungsbildung des Landtags zum Antrag der Regierung hätte eine nachträgliche Anpassung des Vor­ anschlages zur Folge. Eine vorangehende Debatte des Finanzgesetzes, mit Bezug auf die fiskal- und finanzpolitischen Leitlinien des Staates, würde die Betrachtungsweise vorerst auf eine grundlegende Ausrich­ tung der Einnahmenseite und des öffentlichen Finanz- und Lastenaus­ gleichs lenken. Daraus könnten wichtige Vorgaben mit Eckwerten zur Budgetierung und Genehmigung des Voranschlages abgeleitet werden. 5.1.4. Rechnungslegungs- und Kontrollverfahren Die Landesrechnung, die dem Landtag zusammen mit dem Rechen­ schaftsbericht zur Genehmigung vorgelegt wird, lässt eigentlich nur die Prüfung zu; ob die bewilligten Budgets in den einzelnen Positionen des Voranschlages eingehalten wurden. Durch die Sammelnachtragskredite, die zum Abschluss des Jahres aufgrund der festgestellten Abweichungen durch die Regierung eingereicht und ohne lange Diskussion vom Land­ tag genehmigt werden, sind mögliche Kritikpunkte zu Budgetabwei­ chungen von vornherein ausgeschlossen. Der ausführliche Bericht zur Landesrechnung weist auf die besonderen Entwicklungen der Landes­ rechnung hin und rechtfertigt die Umstände, die zu eventuellen Abwei­ chungen gegenüber dem Budget geführt haben. So kann in der Land­ tagsdebatte nur durch Insiderwissen der Abgeordneten bei bestimmten 452 So wurde von Abgeordneten in der Sitzung vom 6. Dezember 1995 zur Lehrstellenpla­ nung aufgrund der Geburtenzahlen und im Hinblick auf die Berufswahl von Lehrern auch angeregt, eine längerfristige Planung der Lehrstellen vorzulegen. Vgl. dazu LaProt vom 6./7. Dezember 1995, S. 1985ff. 221
	        

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