Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Schlussfolgerungen Entwicklung der Ausgaben gebremst werden konnte. Dadurch konnte zumindest in der Vergangenheit eine gewisse Kontrolle auf die Aus­ gabenentwicklung ausgeübt werden. Hinsichtlich der Steuergesetzgebung und der im Finanzgesetz jähr­ lich festzulegenden Steuersätze fällt auf, dass der Staat einnahmenseitig eher eine passive Rolle wahrnahm, indem er sich auf die Zunahme der Einnahmen, insbesondere der Einnahmen aus dem Finanzdienstlei­ stungssektor, stützen konnte und neuerdings aus der MWSt bedeutende Mehreinnahmen erhält. Planungsträger und -adressaten können inzwi­ schen davon ausgehen, dass bei dieser vorsichtigen Budgetierung letzt­ lich die Rechnung besser ausfällt und man sich eigentlich wenig Sorgen um die resultierende Jahresrechnung und den jährlichen Staatshaushalt machen muss. Die über Erwarten positive Steigerung der Einnahmen verhindert jedoch, über die Notwendigkeit der staatlichen Aufgabener­ füllung nachzudenken und wirkliche Sparmassnahmen einzuleiten. So­ lange damit gerechnet wird, dass in der Landesrechnung die Einnahmen in der Regel höher ausfallen als budgetiert, ist weder ausgaben- noch einnahmenseitig mit einer grundlegenden Veränderung im Budgetie- rungsprozess zu rechnen. So kann die Budgetierung nur wenig zur Steuerung der Finanz- und Haushaltspolitik beitragen und hat eher den formal-rechtlichen Zweck, für das folgende Jahr die erforderlichen Kredite für die Landesverwaltung sicherzustellen. Die langen Debatten des Landtags451 sind vor allem darauf zurückzu­ führen, dass auf zu viele Einzelposten und Details eingegangen wird. Mit zunehmender Orientierung auf solche Einzelausgaben kann der Blick für die übergreifende gesetzliche Zweck- und Zielsetzung verlo­ rengehen. So sind auch die verschiedenen Fragen der Abgeordneten, wozu eine bestimmte Ausgabe gemacht wird, durchaus verständlich. Der Vergleich mit der Vorjahresrechnung und dem Vorjahresbudget kann überdies zu einer Fortschreibung bestehender Ausgaben verführen und zeigt zu wenig auf, in welchen öffentlichen Leistungsbereichen künftige ausgaben- und einnahmenwirksame Weichenstellungen vorzu­ nehmen sind. Die im Voranschlag der Regierung enthaltenen stichwort­ artigen Begründungen zu Veränderungen bei den Einzelausgaben ver­ weisen vorwiegend auf verwaltungsinterne und -externe Sachverhalte, 451 Der Umfang der LaProt betrug in den Jahren von 1993-1996 minimal 105 und maxi­ mal 216 Seiten. 219
	        

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