Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Schlussfolgerungen für die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung zu setzen. Die jüng­ ste Vorlage eines Regierungsprogramms, das dem Wahlprogramm der VU entsprach, hat nur zu heftigen Kontroversen im Landtag geführt, jedoch nicht zu einem klaren Ergebnis hinsichtlich der konkreten Ziel­ setzungen und Massnahmen in der Legislatur- und Regierungsperiode bis zum Jahre 2001. Die kürzlich eingeführte Prioritätenordnung für Hochbauvorhaben steht gegenüber anderen mittelfristigen Investitionsvorhaben des Lan­ des im Rahmen der Finanzplanung noch isoliert da. In ihrer Grössen- ordnung ebenfalls wichtige Investitionsbereiche, wie zum Beispiel die Ausstattung der Landesverwaltung mit Büroeinrichtungen, EDV-Anla- gen und anderen Maschinen, der Strassenbau und die Installation von Fernmeldeanlagen, die Subventionierung von Investitionen der Gemein­ den, Zweckverbänden und anderen öffentlichen Einrichtungen oder die Erhöhungen des Dotations- oder Aktienkapitals, standen im Landtag meist nur punktuell im Rahmen einzelner Sach- und Finanzvorlagen zur Diskussion. Hier wird in Verbindung mit der Finanzplanung eine mit­ telfristige Ausrichtung der Infrastruktur- und Investitionspolitik mit Genehmigung längerfristiger Kredite im Sinne staatlicher Programm­ gestaltung gänzlich vermisst. Durch die auf einzelne Projekte hin aus­ gerichteten Entscheidungen kann der Überblick über die gesamten investiven Vorhaben und die damit zusammenhängende finanzielle Ent­ wicklung verlorengehen. In Kommentaren der Regierung und des Landtags wurden die Verla­ gerung der Verantwortung bei der Budgeterstellung auf die einzelnen Ressorts und die Neuerungen im Budgetierungsprozess positiv be­ urteilt.448 Die erzielten Verbesserungen bei der Erstellung des Voran­ schlages zeigen, dass die Regierung durch frühzeitige Bekanntgabe von Zielvorgaben auf den Ablauf und das Ergebnis des jährlichen Haus­ haltsplanes aktiv Einfluss nimmt. Dadurch beginnen Regierung und Landesverwaltung sich als Planungsträger von einer Fortschreibung ver­ gangener Budgetposten zu lösen. Sie setzen zumindest in der kurzfristi­ gen Massnahmen- und Mittelplanung neue Aufgabenschwerpunkte, aus der unverbindlichen längerfristigen Finanzplanung sowie der mangeln­ den mittelfristigen Programm-, Projekt- und Kapazitätsplanung können Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, S. lf. 217
	        

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