Schlussfolgerungen für die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung zu setzen. Die jüng ste Vorlage eines Regierungsprogramms, das dem Wahlprogramm der VU entsprach, hat nur zu heftigen Kontroversen im Landtag geführt, jedoch nicht zu einem klaren Ergebnis hinsichtlich der konkreten Ziel setzungen und Massnahmen in der Legislatur- und Regierungsperiode bis zum Jahre 2001. Die kürzlich eingeführte Prioritätenordnung für Hochbauvorhaben steht gegenüber anderen mittelfristigen Investitionsvorhaben des Lan des im Rahmen der Finanzplanung noch isoliert da. In ihrer Grössen- ordnung ebenfalls wichtige Investitionsbereiche, wie zum Beispiel die Ausstattung der Landesverwaltung mit Büroeinrichtungen, EDV-Anla- gen und anderen Maschinen, der Strassenbau und die Installation von Fernmeldeanlagen, die Subventionierung von Investitionen der Gemein den, Zweckverbänden und anderen öffentlichen Einrichtungen oder die Erhöhungen des Dotations- oder Aktienkapitals, standen im Landtag meist nur punktuell im Rahmen einzelner Sach- und Finanzvorlagen zur Diskussion. Hier wird in Verbindung mit der Finanzplanung eine mit telfristige Ausrichtung der Infrastruktur- und Investitionspolitik mit Genehmigung längerfristiger Kredite im Sinne staatlicher Programm gestaltung gänzlich vermisst. Durch die auf einzelne Projekte hin aus gerichteten Entscheidungen kann der Überblick über die gesamten investiven Vorhaben und die damit zusammenhängende finanzielle Ent wicklung verlorengehen. In Kommentaren der Regierung und des Landtags wurden die Verla gerung der Verantwortung bei der Budgeterstellung auf die einzelnen Ressorts und die Neuerungen im Budgetierungsprozess positiv be urteilt.448 Die erzielten Verbesserungen bei der Erstellung des Voran schlages zeigen, dass die Regierung durch frühzeitige Bekanntgabe von Zielvorgaben auf den Ablauf und das Ergebnis des jährlichen Haus haltsplanes aktiv Einfluss nimmt. Dadurch beginnen Regierung und Landesverwaltung sich als Planungsträger von einer Fortschreibung ver gangener Budgetposten zu lösen. Sie setzen zumindest in der kurzfristi gen Massnahmen- und Mittelplanung neue Aufgabenschwerpunkte, aus der unverbindlichen längerfristigen Finanzplanung sowie der mangeln den mittelfristigen Programm-, Projekt- und Kapazitätsplanung können Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, S. lf. 217