Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Zusammenfassung haben. Diese Führungssysteme bergen die Gefahr, dass sich die Aufga­ benerfüllung mehr nach den Zielvorstellungen der Vorgesetzten und weniger nach den gesetzlichen Erfordernissen und Leistungsaufträgen richtet. In der Landesverwaltung hat sich mit der Einführung dieser neuen Führungsinstrumente und -methoden ein Kulturwandel vollzo­ gen, Amtsleiter und Mitarbeiter richten sich in ihrer Tätigkeit verstärkt nach den Zielvorstellungen und Vorgaben der Ressortchefs beziehungs­ weise Amtsleiter aus. Die Stellungnahme der Regierung zur Teilprivatisierung der LKW und Informatik-Abteilung sowie der Bericht des APO zur Privatisie­ rung des Versicherungswesen lassen vermuten, dass die anfängliche Be­ geisterung einer gewissen Ernüchterung gewichen ist und Privatisierun­ gen von Verwaltungsaufgaben aus praktischen Erwägungen eher zurückgestellt werden.442 Gemäss Beschluss der Regierung sind bei der Privatisierung von Teilen der Landesverwaltung Kündigungen zu ver­ meiden, der Nachweis von Kosteneinsparungen zu erbringen, die Ver­ waltung von Aufgaben zu befreien (Landesverwaltung schlanker gestal­ ten), klare Leistungsaufträge für öffentliche Ausschreibungen vorzuge­ ben und die Privatisierungsschritte zur Genehmigung vorzulegen. Realisiert wurden inzwischen die Privatisierung der Mensa bei der Schule Mühleholz sowie von Teilen des Reinigungsdienstes in der Ver­ waltung. In der jüngsten Vergangenheit hat sich die Regierung vermehrt der Anlage der verfügbaren finanziellen Mittel zugewandt, wobei verwal­ tungsintern neue Anlagerichtlinien verabschiedet wurden. Mit diesen Änderungen will die Regierung vor allem die Ertragsmöglichkeiten auf den Finanzmärkten optimal ausschöpfen und im Zusammenhang mit dem Finanzleitbild 2005 die aufwendige und behindernde Verwaltung einzelner Fonds auflösen. Hier stellen sich jedoch verfassungs- und gesetzmässige Fragen: Hinsichtlich des verfassungsmässigen Auftrags stellt sich die Frage, ob der liechtensteinische Staat wie ein privates Unternehmen seine Geldmittel ohne Rücksicht auf dessen weitere Ver- 412 Vgl. Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend die Organisationsstruktur und (Teil)Privatisierung der Liechtensteinischen Kraftwerke, Nr. 26/1994, Schreiben der Regierung an das APO zur Privatisierung der Informatik-Abteilung vom 2. Okto­ ber 1996, RA 96/2706-0209, Bericht und Antrag des APO zur Privatisierung des Eich­ wesens vom 18. September 1996 sowie zur Privatisierung des Versicherungswesens vom 19. Juni 1997. 214
	        

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