Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Zusammenfassung Die grundlegende Problematik im öffentlichen Bereich liegt darin, dass Sach- und Finanzvorlagen in der parlamentarischen Behandlung ge­ trennt werden beziehungsweise finanzielle Beschlüsse erst im Nachhin­ ein, wie zum Beispiel bei der Stellenbewilligung, der Genehmigung von Verpflichtungskrediten oder des Voranschlages, gesondert zur Behand­ lung gelangen. In dieser Hinsicht war der Vorschlag im ersten Entwurf des Finanzleitbildes, einen Bedeckungsvorschlag einzubringen, positiv zu bewerten. Damit wäre, so wie dies für Volksinitiativen eigentlich auch erforderlich ist, bei (grösseren) Gesetzesvorlagen gewährleistet, dass öffentliche Aufgaben und Leistungen zusammen mit der Finanzie­ rung beschlossen werden. Die Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe erfolgt unter Führung der Regierung und Mitwirkung der Verwaltung in Abstimmung mit den Interessenvertretern, Parteispitzen und dem Landesfürsten. Die Regie­ rung hat dadurch nicht nur im Vollzug, sondern auch in der Gesetzge­ bung eine Schlüsselfunktion. Charakteristisch für Liechtenstein ist, dass schon wenige Schlüsselpersonen durch die direkten informellen Kon­ takte eine Gesetzgebung vorantreiben und beeinflussen können.434 Vorbereitende parlamentarische Kommissionen werden zur Ausarbei­ tung von Vorlagen kaum eingesetzt. Zu berücksichtigen ist auch die besondere Stellung des Landesfürsten, der auf die Regierung bei der Ausarbeitung von Gesetzen informell Einfluss nehmen und ankündigen kann, die Sanktion eines Gesetzes zu verweigern. Waschkuhn führt dazu aus: "In Liechtenstein regiert weniger ein 'System', das sich verselb­ ständigt hat, sondern es ist immer ein Prozess von Personen, die den 'demokratischen Machiavellismus' der persönlichen Machterhaltung zelebrieren. In der Dynamik des Agierens sind die wichtigsten Personen konstant, die diese Bewegung vollführen ... in Liechtenstein regiert kein Apparat, sondern ein Beziehungsnetz."435 In Liechtenstein werden Gesetzesverfahren vor allem aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtungen, Wahlversprechungen und Initiati­ ven der Parteien oder aufgrund des internen Problemdrucks in der Lan­ 434 Vgl. Allgäuer T., S. 115ff. und 120ff. Thomas Allgäuer führt dazu aus: "Die Regierung setzt in diesem Vorverfahren Kommissionen ein, veranstaltet Vernehmlassungen und stellt bereits Kompromisse her. Ecken und Kanten werden hier abgeschliffen. Wenn eine Vorlage dann förmlich in den Landtag gelangt, sind in der Regel die Entscheidun­ gen bereits gefallen." 455 Waschkuhn A.: Politisches System Liechtenstein, S. 388. 208
	        

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