Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Budgetierung und Kreditbewilligung echten Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen. Wie aus der Re­ gierungsvorlage hervorgeht, werden unter den echten Nachtragskredi­ ten Ausgaben des Investitionshaushalts und unter Kreditüberschreitun­ gen laufende Ausgabenverpflichtungen, die bereits konsumiert wurden, subsumiert.406 Mit dieser Unterscheidung ist ein weiterer Aspekt bei den Nachtragskrediten angesprochen, und zwar, ob es sich um eine im Vor­ anschlag nicht vorgesehene Ausgabe handelt oder ob es in einer beste­ henden Budgetposition zu nicht vorhersehbaren Überschreitungen kommt. Dementsprechend werden im veröffentlichten Landesgesetz­ blatt unter Art. 1 die Nachtragskredite und unter Art. 2 die Kreditüber­ schreitungen aufgeführt. In Art. 3 ist die Dringlichkeitserklärung des Kreditbeschlusses festgelegt. Thomas Allgäuer unterscheidet in seinen Ausführungen zwischen Sammel- und Einzelnachtragskrediten, je nachdem, ob die Nachtrags­ kredite dem Landtag gesammelt in einem Paket oder einzeln, meist im Zusammenhang mit Gesetzen, internationalen Verträgen oder selbstän­ digen Finanzbeschlüssen, vorgelegt werden.407 
Die selbständigen Ein­ zelkredite werden zwar vom Landtag verabschiedet, bedürfen jedoch nicht der Sanktion des Fürsten und werden auch nicht im Landesge­ setzblatt publiziert.408 In der Praxis durchgesetzt haben sich die Sam­ melanträge, in denen die Regierung in gewissen Zeitabständen auf ratio­ nelle Weise erforderliche Kredite bei Budgetüberschreitungen oder Zu­ satzausgaben beantragt. Die laufende Kontrolle der Rechnungen und der Vergleich mit den Budgetvorgaben erfolgt durch die Stabstelle Finanzen. Bei der Feststellung von Kostenüberschreitungen werden die Rechnungsunterlagen an das zuständige Amt zurückgesandt mit der Aufforderung, diese zu begründen und einen Nachtragskredit zu bean­ spruchen. Zusammen mit Kreditanträgen für unvorhergesehene Aus­ gaben werden diese geprüft und aufgelistet. Die Regierung beschliesst über den entsprechenden Bericht und Antrag, der dem Landtag zur Ge­ nehmigung vorgelegt wird. Die Sammelkredite eines Jahres werden fortlaufend numeriert, so dass im Rechenschaftsbericht auch die Quer­ verbindung hergestellt werden kann, bei welcher Kontonummer ein Nachtragskredit gewährt wurde. 406 Vgl. BuA betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II), Nr. 56/1995. 407 Vgl. Allgäuer T., S. 245. 408 Vgl. BuA betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (IV), Nr. 11/1996, und (VI), Nr. 2/1997, S. 2. 195
	        

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