Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Analyse des Ausgabeverhaltens Zustimmung des Landtags weder Ausgaben tätigen noch Steuern erhe­ ben kann. Er verweist auf einen Bericht und Antrag im Jahre 1981, in dem die Regierung das Budget als den ziffernmässigen Ausdruck der für das kommende Jahr in Aussicht genommenen staatlichen Tätigkeiten darstellt. Dazu führt Allgäuer weiter aus: "Dem Budget als einem zen­ tralen Staatsakt kommt eine Steuerungsfunktion zu: indem der Landtag die für die Durchführung der Regierungspolitik geforderten Mittel be­ willigt oder ablehnt, kontrolliert er (präventiv) die Exekutive. Diese Budgetkontrolle durch das Parlament darf indessen nicht bloss als nega- tiv-abwehrende Reaktion auf den Entwurf der Regierung verstanden werden."390 Der Budgetprozess wird anfangs des zweiten Quartals mit einer Wei­ sung der Regierung zur Ausarbeitung eines Entwurfs für den Landes­ voranschlag sowie für die Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung eingeleitet.391 In einem Schreiben der Stabstelle Finanzen wird allen Äm­ tern, Dienststellen und kreditverwaltenden Instanzen Auftrag erteilt, das Budget und die Finanzplanung einzureichen.392 Darin wird auf die beiliegenden Formulare zur Auflistung der Ausgaben und Einnahmen für das zuständige Aufgabengebiet verwiesen. Zur Orientierung sind in den Formularen die Vorjahreszahlen nach dem Kontoplan aufgeführt. Da die meisten Amtsstellen inzwischen am LARIX-System angeschlos­ sen sind, erhalten diese keine Detailblätter mehr.393 Sie können die Daten selber ausdrucken und die beantragten Budgetbeträge direkt in das System eingeben. Die zuständigen Stellen sind auch darüber informiert, dass die Perso­ nalkosten vom Amt für Personal und Organisation aufgrund des Stel­ lenplanes und der geltenden Regierungsbeschlüsse budgetiert werden. Für die Lehrer der Primär- und Sekundärschulen werden die Personal­ kosten vom Schulamt ermittelt. Dabei sind die Gehaltsvorrückungen, jedoch nicht die Teuerung, über die zu einem späteren Zeitpunkt ent­ schieden wird, zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Sachaufwands wer­ den die Ämter und kreditverantwortlichen Stellen angehalten, die Be­ triebs-, Verwaltungs-, Unterhalts- und Abwicklungskosten sparsam zu 3.0 Allgäuer T., S. 223. 3.1 Vgl. RA 94/1590 vom 19. April 1994. 3.2 Vgl. Stabstelle Finanzen, Schreiben vom 29. April 1994. 3.3 Vgl. Stabstelle Finanzen, Schreiben vom 2. Mai 1997. 186
	        

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