Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Budgetierung und Kreditbewilligung rungschef Stellung nehmen. Mit der negativen oder positiven Darstel­ lung des Finanzplanes und der Finanzlage in den beiden Landeszeitun­ gen findet dann das Ganze seinen öffentlichkeitswirksamen Ab- schluss.368 Allerdings wird auf grundsätzliche Überlegungen und Anre­ gungen, so wie sie der Abgeordnete Alois Beck zur Finanzpolitik gemacht hat, kaum eingegangen.369 Im Finanzplan 1996-2000 stellt die Regierung fest: "In diesem Sinne ist der Finanzplan auch ein Führungsinstrument, das alle für die Zu­ kunftsentwicklung zuständigen Organe auf die Festlegung von Leitlinien über die Ziele der Finanzpolitik verpflichten sollte. Bei der Beurteilung der finanziellen Perspektiven sollte sich deshalb vornehmlich der Land­ tag dazu äussern, welche Schwerpunkte bei der Budget- und Planungs­ politik für die kommenden Jahre zu beachten sind."370 Die Stellenpla­ nung und die Bewilligung des Stellenplanes erfolgt losgelöst von Finanz­ planung und Budgetierung. Der Finanzplan wird auch nicht als Richtpla­ nung für die Budgetierung herangezogen, indem darin Vorgaben und Eckwerte für die kurzfristige Planung und die Verabschiedung des Lan­ desvoranschlages festgelegt werden. Nach bisheriger Praxis wird in der Tagesordnung der Finanzplan erst nach Verabschiedung des Voranschla­ ges diskutiert und zur Kenntnis genommen. Entgegen der Regel, dass in einem rollenden Verfahren der längerfristigen Richtplanung die mittelfri­ stige Kapazitätsplanung folgt und dies den Rahmen und die Ausrichtung für die kurzfristige Mittelplanung vorgeben sollte, folgt im Landtag der kurzfristigen Budgetierung die langfristige Finanzplanung.371 In den Landtagsdebatten wird auch immer wieder auf die Mängel hingewiesen, die sich durch die Unverbindlichkeit der Finanzplanung ergeben. Unklar zu sein scheint auch, ob die Verantwortung für die Finanzplanung bei der Regierung oder beim Landtag liegt. Von beson­ 368 Vgl. LVa vom 8. November 1996, "Finanzplanung: Gute Ausgangslage für die Zu­ kunft", S. 1. 369 Vgl. LaProt vom 15. November 1995, S. 1828ff. Der Abgeordnete äusserte sich insbe- sonders zur längerfristigen Trendentwicklung von Einnahmen und Ausgaben, zu den Opportunitätskosten von Ausgaben, zur Anspruchshaltung der Bevölkerung gegen­ über dem Staat, zum Verursacherprinzip, zur Uberprüfung des öffentlichen Leistungs­ angebots, zur Umverteilung der Staatseinnahmen, zum Budgetierungsprozess und zur Effizienz der Verwaltung. 370 Bericht zur Finanzplanung 1996-2000 vom 10. Oktober 1995, Nr. 86/1995, S. 2. 371 Vgl. Tagesordnung des LaProt vom 20./21. Dezember 1993, vom 14./15./16. Dezember 1994, vom 15. November 1995 und vom 20./21. November 1996. 179
	        

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