Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Analyse des Ausgabeverhaltens lagen sowie die finanzielle Ausgleichsfunktion zur verbindlichen Aus­ richtung auf Eckwerte in der Haushalts- und Fiskalpolitik kaum er­ reicht werden können. Nach Auskunft von Gerold Matt werden die ausgefüllten Formulare von der Stabstelle Finanzen zusammengefasst.365 Dabei wird aufgrund des Kenntnisstandes über die (zusätzlichen) gesetzlichen Aufgaben, der Stellenplanung und den daraus resultierenden Folgekosten sowie der er­ warteten Teuerung die Plausibilität der laufenden Ausgabenentwicklung überprüft und in Abstimmung mit den kreditverwaltenden Stellen kon­ solidiert. Durch die Berücksichtigung der mutmasslichen Teuerung in der längerfristigen Finanzplanung können sich vor allem bei Konjunk­ turschwankungen und hohen Inflationsraten nominell grössere Abwei­ chungen ergeben.366 Die Anträge zu den Investitionen werden zur wei­ teren Klärung durch die Regierung aufgelistet, um entsprechend bereits bewilligter Projekte die Prioritäten festzulegen und den jährlichen Inve­ stitionsbedarf zu ermitteln. Diese Prioritätenfestlegung wurde vom Landtag mehrmals gefordert und von der Regierung in der Finanzpla­ nung des Jahres 1996 erstmals berücksichtigt, indem im Finanzplan die Investitionen für staatliche Hochbauten nach Prioritäten (Jahr des Bau­ beginns) aufgelistet wurden.367 Die Entwicklung der Steuereinnahmen wird durch die Steuerverwaltung und die Gebühren werden durch die verschiedenen Ämter und die PTT geschätzt und in Abstimmung mit der Stabstelle Finanzen prognostiziert. Der Finanzplan und der Bericht für den Landtag werden zusammen mit dem Regierungschef konsoli­ diert und abschliessend von der Regierung verabschiedet. Die Landtagsdebatten zur Finanzplanung verdeutlichen die parteipo­ litischen Interessen zur Profilierung in der Finanzpolitik und weisen einen stereotypen Ablauf auf. In der Regel eröffnet der Vorsitzende der Finanzkommission die Debatte, um auf die positive Finanzlage und die lobenswerte Finanzpolitik seiner Regierungspartei und des Regierungs­ chefs hinzuweisen, dann folgen kritische Bemerkungen der Opposition, zu denen dann die Abgeordneten der Mehrheitspartei und der Regie­ 365 Telefonische Auskunft vom 9. Mai 1997. 366 Vgl. dazu auch Winter A., S. 182. Der Autor empfiehlt die Berechnung des Finanzplans unter Annahme von zwei bis drei plausiblen Inflationsraten und verweist darauf, dass Preissteigerungen sowohl die Einnahmen- als auch Ausgabenseite betreffen, jedoch nicht anzunehmen ist, dass sie sich in ihrer (zeitlichen) Wirkung aufheben. 367 Vgl. Bericht zur Finanzplanung 1997-2001 vom 5. November 1996, Nr. 124/1996. 178
	        

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