Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gesetzgebung 4.2.1. Revision des Schulgesetzes Die im Jahre 1994 vorgenommene Teilrevision des Schulgesetzes sah u.a. neue Formen der Schülerbeurteilung, die Einführung eines Ergänzungs­ und Förderungsunterrichts, Kleinklassen an den Oberschulen, Ein­ führungsklassen und Vorschulkindergarten, Deutsch für Fremdspra­ chige und ein freiwilliges 10. Schuljahr vor. Wie in anderen Berichten und Anträgen an den Landtag wurde auch in dieser Regierungsvorlage zu den personellen und finanziellen Auswirkungen Stellung genommen, doch der Landtagsabgeordnete Paul Vogt kritisierte in der ersten Lesung, dass die finanziellen Auswirkungen darin völlig ungenügend dargestellt seien und er keine Zahlen darüber gefunden habe, "was die Ausbildung und Anstellung von 20 Ergänzungslehrern kostet und was man mit der Auf­ lassung der Hilfsschule einspart."308 In der Regierungsvorlage fehlen insbesondere eine systematische Zusammenstellung der Kosten für das gesamte Schul- und Bildungswesen sowie weitere Ubersichten, mit wel­ chem Kostenrahmen und welchen Ausgabenentwicklungen bei verschie­ denen gesetzlichen Anträgen und Zielsetzungen zu rechnen ist. Als wesentliche Ergänzung wurde in den Bericht und Antrag zur zweiten Lesung der Vorbereitungslehrgang zur Fachschulreife aufge­ nommen. Zusätzlich gab die Regierung in ihren Unterlagen eine erste Ubersicht zu den finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Mass­ nahmen. Aufgeworfen wurde dann noch die Frage der Besoldung der Lehrer des Vorbereitungslehrganges sowie der Kostenbeteiligung durch die angrenzenden Länder, da der Vorbereitungslehrgang zum überwiegenden Teil von Studenten aus der Schweiz und Osterreich besucht werde.309 In den Anmerkungen, Anregungen und Wünschen zu den einzelnen Gesetzesartikeln wurde jedoch kein Bezug zu den finanziellen Auswirkungen hergestellt. Unerwähnt blieben auch die Kosten, die den Gemeinden durch die hälftig zu tragenden Besol­ dungskosten für zusätzliche Lehrer im Ergänzungs- und Förderunter­ richt entstehen.3'0 308 LaProt vom 23./24. Februar 1994, S. 143 und 155. Vgl. dazu auch BuA betreffend die Teilrevision des Schulgesetzes, Nr. 4/1994. 309 Vgl. LaProt vom 14./15. Juni 1994, S. 671, 674f., 676f. und 680f. 310 Vgl. LaProt vom 14./15. Juni 1994, S. 701 f. 155
	        

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