Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Rollen der Akteure Aufgrund der geschichtlichen Analyse der Thronreden des Landes­ fürsten Franz Josef II. lässt sich feststellen, dass der Fürst richtungswei­ send auf die staatlichen Aufgaben einwirkte. Die Thronreden des Lan­ desfürsten zur Eröffnung des Landtags hatten früher programmatischen Charakter für die Arbeit der Regierung und des Landtags. Wie die Ent­ wicklung seit dem Zweiten Weltkrieg zeigt, sind mit Ausnahme der Steuerrevision die gesetzgeberischen Anregungen und politischen Leit­ linien des Fürsten Franz Josef II. weitgehend verwirklicht worden. Es ist nicht bekannt, inwieweit die einzelnen Thronreden mit den Regie­ rungsvertretern vorher abgesprochen und abgestimmt werden. Doch durch die Aufnahme der Anregungen in die Thronreden hatten diese ausrichtenden Charakter für die Gesetzgebung. Generell ist festzustel­ len, dass unter der Regentschaft von Fürst Franz Josef II. die Thronre­ den dem Programm von Regierung und Landtag entsprachen. Beim re­ gierenden Fürsten Hans Adam II. zeigte sich diesbezüglich eine Verän­ derung, indem er von sich aus initiativ wurde und aussenpolitische Leitlinien, wie zum Beispiel zum UNO- und EWR-Beitritt, setzte. Öffentliches Interesse weckte ein Gastvortrag, den-Fürst Hans Adam II. im Juni 1997 an der Universität St. Gallen über "Die Zukunft der Demokratie" hielt.254 In seinen Ausführungen stellte er fest, dass sich der Staat in seinen Aufgaben künftig wieder vermehrt auf den Schutz ge­ gen Bedrohungen von aussen und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im Innern zu konzentrieren habe. Der Landesfürst vertrat die Uberzeugung, dass der Staat sich von allen zusätzlichen Aufgaben zurückziehen sollte, die er in der Vergangenheit übernommen hat.255 Dazu schlägt er schnelle Schritte zu einer Privatisierung und auch Dezentralisierung staatlicher Aufgaben vor. So schlug Fürst Hans Adam II. u.a. vor, das Unterrichts- und Bildungswesen durch ein System von Gutscheinen zu privatisieren und die Verantwortung für öffentliche Versorgungseinrichtungen wie die Gesundheitsvorsorge und die Alters­ versicherung an die Gemeinden oder lokalen Behörden zu delegieren. Diese teils widersprüchlichen Vorschläge fanden in der Landespolitik kein Echo und sind auch nicht Gegenstand der laufenden Gespräche zur Reform der Landesverfassung. 254 Vgl. LVo vom 6., 7. und 10. Juni 1997. 255 Vgl. LVo vom 10. Juni 1997, S. 5. 133
	        

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