Analyse des Ausgabeverhaltens 4.1. Aufgaben und Rollen der Akteure Unter den gegebenen Rahmenbedingungen haben die im Ausgangsmo dell dargestellten Akteure die Möglichkeit, in den einzelnen Prozessstu fen auf den staatlichen Haushalt direkten Einfluss zu nehmen. Generell ist festzustellen, dass durch die gesetzliche und vertragliche Begründung staatlicher Aufgaben und Verpflichtungen die Ausgabenentwicklung auf lange Sicht hinaus bestimmt wird. Hingegen kann bei der allfälligen Genehmigung von Nachtragskrediten oder der Rechnungslegung und -kontrolle nur noch geringfügig durch Steuerungs- und Korrekturmass- nahmen eingegriffen werden. 4.1.1. Der Landesfürst: Signalgebung und Sanktionierung Verfolgt man die Thronreden, die die Landesfürsten anlässlich der Eröff nung des Landtags seit Ende des Zweiten Weltkrieges gehalten haben, so fällt auf, dass vcfri den regierenden Fürsten wesentliche Signale und Impulse für die Gesetzgebung ausgingen. So hat sich Fürst Franz Josef II. in seinen Thronreden unter anderem im Jahre 1950 für die Einrichtung der AHV und von Kinderzulagen, 1958 für die Invalidenversicherung, den Ausbau des höheren Schulwesens und Stipendienwesens, 1966 für die Neuregelung des Krankenversicherungswesens, der Arbeitslosenversi cherung und Landesplanung, 1969 für die Pflegeversorgung älterer Men schen, 1970 für engere Bindungen zu internationalen Organisationen, wie die EFTA, den Europarat und die UNO, 1973 für den sozialen Woh nungsbau, 1974 für einen bedarfs- und umweltgerechten weiteren Ausbau öffentlicher Gebäude und des Verkehrsnetzes sowie den Schutz des Natur- und Lebensraumes, 1977 für die Erweiterung des Vaduzer Spitals und der Förderung eines eigenen Heimes, 1979 für die staatliche Förde rung sozialer, sportlicher, kultureller und geistiger Bereiche und Insti tutionen, 1980 für die Reform des Gesellschafts- und Steuerrechts, 1981 für die Entwicklungshilfe und die Unterstützung der Dritten Welt und schliesslich 1982 für die Sicherung von Studienplätzen im Ausland und die Einführung des Frauenstimmrechts ausgesprochen.253 253 Vgl. Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Hrsg.): Thronreden, S. 35f., 64, 93, 104, 110, 124, 128, 140 f., 147f., 149f., 152 und 157f. 132